
Zeit: 10:00 Uhr


Zeit: 11:00 Uhr



Zeit: 16:00 Uhr - 23:30 Uhr

Lehrgangsmeldungen müssen schriftlich durch den Verein erfolgen mit gleichzeitiger Überweisung der Lehrgangsgebühr. Meldungen durch Einzelpersonen werden nur vorläufig entgegengenommen, sie müssen schriftlich durch den Verein bestätigt werden. Nachweise der erfolgten Überweisung müssen der Lehrgangsmeldung beiliegen.
Teilnehmer aus anderen Landesverbänden benötigen nach DTV-Richtlinien die Genehmigung des Lehr- oder Sportwarts des eigenen Landesverbandes. Ein entsprechender Vermerk auf der Anmeldung ist ausreichend.
Erst mit dem rechtzeitigen Eingang der Lehrgangsgebühr ist die Anmeldung verbindlich. Es erfolgt keine Anmeldebestätigung, bei Ausfall des Lehrgangs oder bei Ablehnung der Anmeldung wegen Überschreitung der möglichen Teilnehmerzahl erfolgt aber eine rechtzeitige Benachrichtigung durch die Geschäftsstelle.
Bei Nichterscheinen oder Abbruch der Veranstaltung Ihrerseits besteht leider kein Anspruch auf Rückerstattung der Lehrgangsgebühr. Sollte ein Lehrgang unsererseits abgesagt werden, wird die Lehrgangsgebühr selbstverständlich erstattet.
Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung willigen sie in die Veröffentlichung ihrer Bildnisse in Film- und Fotoaufnahmen ein. Die Einwilligung schließt alle Veröffentlichungen in Medien und Präsentationen des Tanzsportverbandes NRW ausdrücklich ein.
Schriftliche Meldungen für alle Lehrgänge des TNW sind an die Geschäftsstelle unter folgender Anschrift zu richten:
Tanzsportverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Geschäftsstelle
Friedrich-Alfred-Straße 25
47055 Duisburg
Überweisungen (mit Angabe der Lehrgangsnummer und des Lehrgangsteilnehmers) bitte an:
Tanzsportverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Stadtsparkasse Duisburg
IBAN: DE17 35050000 0220001861
BIC: DUISDE33XXX
Bitte benutzen Sie das Formblatt des TNW für Ihre Anmeldung. Es garantiert Ihnen und der Geschäftsstelle, dass alle notwendigen Angaben für die Bearbeitung gemacht werden.
Änderungen des Lehrgangsplans behält sich der TNW vor.
Stand 26.04.2015