Coronaschutzverordnung – gültig ab 29. März 2021
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung aktualisiert, die ab dem 29. März 2021 wirksam wird. Unter freiem Himmel ist Sport unter Einhaltung besonderer Regelungen zulässig. In unseren Vereinen (in geschlossenen Räumlichkeiten) ist Sport auch weiterhin verboten!