Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Nordrhein-Westfalen e.V. bietet viele Vorteile.
Inhalt
Aufnahmekriterien
Um eine Mitgliedschaft in unserem Landesverband zu erreichen, die mit einem Aufnahmeantrag in den Tanzsportverband Nordrhein-Westfalen (TNW), Deutschen Tanzsportverband (DTV) und Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW) verbunden ist, sind folgende Aufnahmekriterien zu beachten und schriftlich nachzuweisen.
Bei einem aufzunehmenden Verein muss eine Mitgliedschaft im „Bund Deutscher Karneval e.V.“ (BDK) oder/und im „Regionalverband Karnevalistischer Kooperationen Rhein-Mosel-Lahn e.V.“ (RKK) bestehen.
In der Vereinssatzung müssen nachfolgende Zweckbestimmungen und Richtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) enthalten sein (ggf. ist bei der nächsten Generalversammlung eine Satzungsänderung erforderlich):
„Förderung des Sports“ (Tanzsport).
„Der Verein erkennt die DOSB-Richtlinien zur Bekämpfung des Dopings ausdrücklich an und unterwirft sich für seine Mitglieder der Strafgewalt des DTV“.
Voraussetzung zur Mitgliedschaft ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt
Aufnahmeantrag
Reichen Sie Ihren formlosen Aufnahmeantrag und nachfolgend aufgeführten Unterlagen in dreifacher Ausfertigung an unsere Geschäftsstelle ein:
Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in NRW e.V.
z. Hd. Herrn Udo Rätze, Stellv. Vorsitzender
In der Haul 61
59227 Ahlen
Zur weiteren Bearbeitung Ihres Aufnahmeantrages senden Sie uns bitte folgende Unterlagen in dreifacher Ausfertigung:
- Formloser Aufnahmeantrag auf Ihrem offiziellen Briefpapier (Bitte vermerken Sie darin Ihre BDK oder RKK-Mitgliedsnummer und teilen Sie uns den für Sie zuständigen Regionalverband mit)
- Die gültige Vereinssatzung
- Einen Auszug aus dem Vereinsregister
- Den aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamtes
Nach Erhalt und Prüfung aller Unterlagen reichen wir diese an den Tanzsportverband Nordrhein-Westfalen (TNW) zwecks Aufnahme in den Tanzsportverband Nordrhein-Westfalen (TNW), Deutschen Tanzsportverband (DTV), Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW) und Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) ein. Von dort erhalten Sie alle weiteren Aufnahmeunterlagen, die Sie bitte lückenlos ausgefüllt an unsere Geschäftsstelle zurücksenden. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft in unserem Landesverband entscheiden würden und freuen uns auf gute Zusammenarbeit.
Weiterhin bitten wir sie um die Aufnahme in Ihrem „Stadt- bzw. Kreissportbund“ (SSB/KSB).
LkT NRW - Aufnahmeantrag
PDF-Dokument (.pdf)
DTV - Aufnahmeantrag
Externes PDF-Dokument (.pdf)
DTV - Aufstellung des Vorstands
Externes PDF-Dokument (.pdf)
DTV - Mitgliedererhebung
Externes PDF-Dokument (.pdf)
DTV - SEPA-Lastschriftmandat
Externes PDF-Dokument (.pdf)
TNW - SEPA-Lastschriftmandat
PDF-Dokument (.pdf)
DTV - Vorteile einer Mitgliedschaft
Externes PDF-Dokument (.pdf)
Beiträge
Zur Zeit gelten in den Sportbünden nachfolgende Aufnahmegebühren und Beitragssätze für die Mitgliedsgesellschaften des „Landesverbandes für karnevalistischen Tanzsport in NRW e.V.“.
Tanzsportverband Nordrhein-Westfalen (TNW)
- Jahresbeitrag pro Vereinsmitglied (über 18 Jahren): 3,70 Euro
- Jahresbeitrag pro Vereinsmitglied (unter 18 Jahren): 1,80 Euro
- Mindestbeitrag pro Kalenderjahr: 92,00 Euro
Deutscher Tanzsportverband (DTV)
- Jahresbeitrag pro Vereinsmitglied (über 18 Jahren): 7,80 Euro
- Jahresbeitrag pro Vereinsmitglied (unter 18 Jahren): 2,40 Euro
- Mindestbeitrag pro Kalenderjahr: 120,00 Euro
Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW)
- Jahresumlage pro Vereinsmitglied (beinhaltet vier Komponenten): 1,952 Euro
- Anteil Beitrag Sporthilfe: 0,16 Euro
- Anteil Beitrag Sportversicherung: 1,45 Euro
- Anteil Beitrag zur VBG: 0,26 Euro
- Anteil GEMA-Gebühr: 0,082 Euro
ggf. Stadt-/Kreissportbund (SSB/KSB)
- Jahresbeitrag pro Vereinsmitglied bitte beim zuständigen Stadt-/Kreissportbund erfagen.
Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in NRW (LkT NRW)
- Jahresbeitrag pro Gesellschaft: 13,00 Euro
Vorteile einer Mitgliedschaft
- Umfangreicher Versicherungsschutz bei Training und Wettkämpfen sowie zu den Anfahrten.
- Mitgliedschaft der aktiven Sportler*innen und aller ehrenamtlicher Kräfte in der Berufsgenossenschaft durch ein Pauschalabkommen zwischen dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW) und der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).
- Trainer*innen und bezahlte Kräfte sind in dem Abkommen nicht berücksichtigt.
- Zuweisung von beantragten Hallenstunden für den Sportübungsbetrieb durch das Gemeinde- oder Stadtsportamt. Hier ist es wichtig auch dem jeweiligen Stadt-/Kreissportbund anzugehören.
- Bezuschussung von Grundsportgeräten (im Tanzsport: Musikanlagen für den Übungsbetrieb) auf Antrag über die jeweilige Kommune zum Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW).
- Ein Mitgliedsbeitrag für den Landessportbund wird nicht erhoben.
Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport
Über den Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport (BkT) wurde ein eigenes Lizenzwesen innerhalb der Sportbünde erreicht. Dadurch können gezielte Trainer*innen- und Übungsleiter*innen-Ausbildungen für den Erwerb der Übungsleiter-C-Lizenz (1/3 überfachliche und 2/3 fachliche Ausbildung nach BDK – Richtlinien) durchgeführt werden.
Die Ausbildung und die Beschäftigung der Trainer*innen wird dadurch von den Sportbünden bezuschusst. Die Fahrten zu den Wettkämpfen/Turnieren werden von den Gemeinde-/Stadtsportämtern mit den dafür vorgesehenen Finanzmitteln (km-Geld pro Teilnehmer) gefördert.
Weitere Informationen
Tanzsportverband Nordrhein-Westfalen
Externer Link: tnw.de
Deutscher Tanzsportverband
Externer Link: tanzsport.de
Landessportbund Nordrhein-Westfalen
Externer Link: lsb.nrw