FAQ
Lehre
Alle verfügbaren Lehrgänge werden detailliert im Qualifizierungsportal des Landessportbundes NRW unter „Tanzsport“ angezeigt: QUALIFIZIERUNGSPORTAL – HIER KLICKEN
Die Anmeldung kann vorzugsweise elektronisch direkt über das Qualifizierungsportal vorgenommen werden. Alternativ kann das Formular „Lehrgangsanmeldung“ ausgefüllt und per E-Mail / auf dem Postweg zugesandt werden. Die Zahlung ist bequem per Lastschrift möglich. Alternativ wird eine Rechnung über den Gesamtbetrag an den Rechnungsempfänger gesandt.
Sport
Turniere aller Turnierformen sind anmeldepflichtig. Turnieranmeldungen müssen fristgerecht mit dem Turnieranmeldeformular über den TNW an die DTV-Geschäftsstelle eingereicht werden. Eine Turnieranmeldung muss bei der DTV Geschäftsstelle spätestens vier Monate vor Beginn des Monats, in welchem das Turnier stattfinden soll, eingegangen sein. (TSO C 6).
Ein Turnier gilt als genehmigt, wenn die Turnieranmeldung innerhalb der genannten Frist bei der DTV-Geschäftsstelle eingegangen ist und dem Antrag vom DTV nicht innerhalb von 6 Wochen widersprochen wird. Eine Turniergenehmigung des DTV bedarf der Zustimmung des TNW (TSO C 7).
Der DTV hat im Zuge seines Maßnahmenkatalogs zur Unterstützung der Vereine während der Corona-Pandemie beschlossen, dass die Frist von vier Monaten zur Anmeldung offener Turniere nicht eingehalten werden muss. Eine kurzfristige Anmeldung ist bis zu 2 Wochen vor dem Turniertermin möglich.
Diese Corona-Sonderregelung läuft zum 31.12.2021 aus! – Für die Anmeldung von Turnieren nach dem 31.12.2021 ist wieder die reguläre Frist von vier Monaten einzuhalten.
Vereinsmanagement
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte und mechanische Vervielfältigungsrechte) nimmt die Interessen der Urheber, also der deutschen und ausländischen Komponisten, Textdichter und Musikverlage, gegenüber allen Veranstaltern wahr. Daraus ergeben sich die Folgerungen, dass Musikaufführungen genehmigungspflichtig sind und für die Aufführung eine Vergütung bezahlt werden muss.
Der DOSB (Deutsche Olympische Sportbund) hat im Interesse seiner Vereine und Verbände ein Abkommen mit der GEMA getroffen, so dass bei bestimmtem Veranstaltungen mit musikalischer Umrahmung eine Freistellung von den GEMA-Vergütungen erfolgt.
Die Mitgliedsvereine des TNW profitieren ebenfalls von diesem Abkommen, denn ein Großteil der Musiknutzungen in den Vereinen sind abgegolten, z. B. für das Training und bei Wettbewerben (mit bis zu 1.000 Besuchern), bei Präsentationsveranstaltungen (bspw. Tag der offenen Tür) und für die Berichterstattung über Veranstaltungen auf der Vereinswebsite. Die komplette Übersicht ist in der Broschüre „Sport und GEMA“ zu finden.
Für andere Musiknutzungen wurden Nachlässe vereinbart.