Sportverwaltung

Auslandsstarts sind laut TSO (Abschnitt E, Absatz 3) genehmigungspflichtig.

Jeder Verein hat die Möglichkeit, im Falle einer neuen Paarzusammenstellung oder für Solisten und Synchro Duos einen Neueinstufungsantrag zu stellen.

Tänzerische Darbietungen von Paaren, Solisten, Duos, Gruppen und Formationen, die außerhalb eines Turnieres vorgeführt werden, sind genehmigungspflichtig.

Vereine die ein offenes oder ein Einladungsturnier ausrichten möchten, wenden sich zunächst mit einer formlosen E-Mail unter Angabe des Turnierdatums sowie gewünschter Startgruppen und -klassen an den Beauftragen für den Wettkampfkalender, Stefan Geßner.

Vereine können hier ihre Trainer*innengesuche einstellen.

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