Sportverwaltung
Auslandsstarts sind laut TSO (Abschnitt E, Absatz 3) genehmigungspflichtig.
Paare in Einzelwettbewerben können gemäß Turnier- und Sportordnung auf Antrag durch den DTV-Sportwart, nach Befürwortung durch den Landestanzsportverband (LTV), in niedrigere Startklassen zurückgesetzt werden.
Tänzerische Darbietungen von Paaren, Solisten, Duos, Gruppen und Formationen, die außerhalb eines Turnieres vorgeführt werden, sind genehmigungspflichtig.