Lizenzen
Informationen zur Gültigkeit von Lizenzen sowie den Prozessen der Lizenzausstellung und -verlängerung.
Die Verlängerung von Trainer*innen-Lizenzen kann über das Online-Formular beantragt werden.
Allgemeine Informationen
Personen, die Mitglied in einem Mitgliedsverein des Tanzsportverbandes Nordrhein-Westfalen sind, können folgende Lizenzen erhalten: Turnierleiter*in (DTV), Wertungsrichter*in (DTV) und Trainer*in (DOSB).
Die Lizenzerteilung und -verlängerung für Turnierleiter*innen und Wertungsrichter*innen erfolgt über den Deutschen Tanzsportverband. Die Trainer*innen-Lizenzen des Deutschen Olympischen Sportbundes können über den Tanzsportverband Nordrhein-Westfalen beantragt werden.
Auf dem TNW-Verbandstag am 27.09.2020 wurde beschlossen, dass die Gebühren für die Ausstellung und Verlängerung von Trainer*innen- und DTSA-Abnehmer*innenlizenzen ab sofort entfallen.
Erhalt, Ruhe und Verfall von Turnierleiter-, Wertungsrichter- und Trainer-Lizenzen
Externer Link: tanzsport.de
Lizenzerwerb, Lizenzerhalt und Lerneinheiten (LE)
Externer Link: tanzsport.de
Gültigkeit von Lizenzen
Die Turnierleiter*innen-, Wertungsrichter*innen- und Trainer*innen-Lizenzen im DTV müssen wie folgt erhalten werden:
Der Lizenzzeitraum für Turnierleiter*innen-, Wertungsrichter*innen- und Trainer*innen-Lizenzen beginnt mit einem geraden Jahr und dauert zwei Jahre, also ist der nächste Lizenzzeitraum 2024/2025.
Alle Turnierleiter*innen-, Wertungsrichter*innen- und Trainer*innen-Lizenzen, bei welchen in den Jahren 2022/2023 (wegen der Corona-Pandemie auch 2020/2021) die entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen besucht wurden, sind im Lizenzzeitraum 2024/2025 gültig.
Um diese Lizenzen auch im Lizenzzeitraum 2026/2027 zu erhalten, müssen die entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen in den Jahren 2024/2025 besucht werden.
Folgen des nicht vorhandenen Lizenzerhalts für Turnierleiter*innen-, Wertungsrichter*innen und Trainer*innen-Lizenzen:
Wenn nicht die für die Lizenz erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen besucht wurden, bleibt sie erhalten, aber sie ruht und darf nicht genutzt werden.
Nach dem Besuch einer Fortbildung kann die Lizenz dann ab dem 01.01. des darauf folgen-den Jahres wieder genutzt werden.
Dieser Besuch einer Fortbildungsmaßnahme ist aber eine Nachholschulung, sie gilt nicht für den darauf folgenden Lizenzzeitraum. Soll die Lizenz auch im folgenden Lizenzzeitraum genutzt werden können, muss innerhalb des laufenden Lizenzzeitraums eine zweite Fortbil-dungsmaßnahme besucht werden.
Beispiel: eine Lizenz wurde für 2024 nicht erhalten (keine Fortbildungsmaßnahme in 2022/2023 bzw. wegen Corona auch 2020/2021), dann muss der Lizenzträger in 2024 eine Schulung besuchen, um die Lizenz ab 01.01.2025 wieder nutzen zu können und in 2024/2025 eine zweite Schulung besuchen, um die Lizenz in 2026/2027 nutzen zu können.
Ruht die Lizenz länger, müssen zusätzliche Lerneinheiten absolviert werden. Weitere Informationen können dem Dokument „Erhalt, Ruhe und Verfall von Lizenzen“ entnommen werden.
Ist eine Lizenz länger als sechs Jahre ungültig, muss die gesamte Ausbildung wiederholt werden.
Diese Bestimmungen gelten für Lizenzen aller Lizenzstufen.
Lizenzverlängerung
Der Deutsche Tanzsportverband hat bekannt gegeben, dass wegen der vielen Ausfälle von Schulungsmaßnahmen, der Lizenzzeitraum von zwei Jahre auf vier Jahre angehoben wird. Die DOSB- und DTV-Lizenzen (mit Gültigkeit bis zum 31.12.2021) bleiben demnach bis Ende 2023 gültig. Analog dazu werden in den Jahren 2020 bis 2023 besuchte Erhalt-Schulungen für die Lizenz-Verlängerung des Zeitraums 2024/2025 angerechnet.
Die Lizenzverlängerung für Turnierleiter*innen erfolgt über den Deutschen Tanzsportverband (DTV). Die absolvierten Lerneinheiten werden vom DTV erfasst und in die Elektronische Sportverwaltung (ESV) eingegeben. Die Sportwarte und Sportwartinnen des eigenen Vereins können die Jahreslizenzen für Turnierleiter*innen in der ESV bestellen.
Die Lizenzverlängerung für Wertungsrichter*innen erfolgt über den Deutschen Tanzsportverband (DTV). Die absolvierten Lerneinheiten werden vom DTV erfasst und in die Elektronische Sportverwaltung (ESV) eingegeben. Die Sportwarte und Sportwartinnen des eigenen Vereins können die Jahreslizenzen für Wertungsrichter*innen in der ESV bestellen.
Die Lizenzverlängerung für Trainer*innen erfolgt über den Tanzsportverband Nordrhein-Westfalen. Nach Absolvierung der vorgegebenen Lerneinheiten kann der Antrag auf Lizenzverlängerung inkl. Upload der Teilnahmebescheinigungen hier direkt online gestellt werden.
Die Lizenzverlängerung für DTSA-Abnehmer*innen erfolgt über den Tanzsportverband Nordrhein-Westfalen. Nach Teilnahme an der vorgegebenen Lizenzerhalt für DTSA-Abnehmer*innen kann der Antrag auf Lizenzverlängerung inkl. Upload der Teilnahmebescheinigung(en) hier direkt online gestellt werden.
Weitere Informationen
Deutscher Tanzsportverband - Lehre
Externer Link (tanzsport.de)
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