Deutsches Tanzsportabzeichen

Der Deutsche Tanzsportverband (DTV) verleiht für tanzsportliche Leistungen das Deutsche Tanzsportabzeichen (DTSA). Für das DTSA gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie für das vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) verliehene Deutsche Sportabzeichen. Es ist die offizielle Auszeichnung des DTV für gutes Tanzen und körperliche Fitness.

Inhalt

Allgemeine Informationen

Das Deutsche Tanzsportzeichen wird verliehen in

  • Bronze nach der ersten erfolgreichen Abnahme,
  • Silber an Inhaber des Abzeichens in Bronze nach einer weiteren erfolgreichen Abnahme,
  • Gold an Inhaber des Abzeichens in Silber nach einer weiteren erfolgreichen Abnahme,
  • Brillant an Inhaber des Abzeichens in Gold nach einer weiteren erfolgreichen Abnahme,
  • Gold/Brillant mit Zahl nach 5, 10, 15, 20, … Abnahmen.

 

Die Tänze des DTSA:

Nahezu alle bekannten Tänze (Standardtänze, Lateintänze, Tango Argentino, Discofox, Hiphop, Videoclip, Steptanz, Orientalischer Tanz, JMC, Rollstuhltanz, …) oder Tanz- und Bewegungsformen mit und ohne eigenem Fachverband im DTV sind für DTSA-Abnahmen zugelassen bzw. können in Absprache mit dem DTV-Beauftragten für das DTSA in das Programm aufgenommen werden.

Getanzt werden müssen

  • 3 Tänze für das Abzeichen in Bronze,
  • 4 Tänze für das Abzeichen in Silber,
  • 5 Tänze für die Abzeichen in Gold,
  • 6 Tänze für die Abzeichen in Brillant.

 

DTSA für Kinder: das Tanzsternchen

Seit 2011 sind beim Deutschen Tanzsportabzeichen (DTSA) Abnahmen speziell für Kinder bis 8 Jahren möglich. Die Anforderungen sind kindergerecht und als Einstieg in diesem frühen Alter gut geeignet. Es gibt dafür separate kindergerechte Urkunden und Buttons mit dem Tanzsternchen. In den Ländern wurden im Einführungsjahr durchweg positive Erfahrungen gesammelt.

Anmeldung von DTSA-Abnahmen

Die Gebühren für die im Zusammenhang mit dem Deutschen Tanzsportabzeichen entstehenden Lieferungen und Leistungen betragen:

  • Tanzsternchen (klein/groß) – 1,40 Euro
  • Schulsport – 2,34 Euro
  • in Bronze/Silber sowie Gold/Brillant (auch mit Zahl der Wiederholungen) – 4,67 Euro


Auf diese Netto-Gebühren erhalten die Landestanzsportverbände eine Vergütung von 30%. Die Gebühren werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 7% berechnet.

Anmeldeformular

DTSA-Abnahmen online anmelden

Verleihungsbedingungen

PDF-Dokument (.pdf, externer Link)

Termine / Angemeldete DTSA-Abnahmen

Hier finden Sie die Termine zu Abnahmen des Deutschen Tanzsportabzeichens (DTSA) im TNW. Gäste können sich direkt zu einer Abnahme an den Ausrichter wenden. Die Anmeldefrist beträgt 14 Tage vor dem Abnahmetermin. Eventuell abweichende Anmeldefristen werden entsprechend erwähnt.

29.09.2024 – DTSA-Abnahme beim TSC Harmonie 1978 e.V.
Datum: 29.09.2024 – Uhrzeit: 11:00
Ausrichter: Tanzsportclub Harmonie 1978 e.V.
Veranstaltungsort: Tanzsportclub Harmonie 1978 e.V., Bülser Str. 172, 45966 Gladbeck
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</br>05.10.2024 – DTSA-Abnahme bei der DJK-VfL Willich e.V.
Datum: 05.10.2024 – Uhrzeit: 15:00
Ausrichter: TSA d. DJK VfL Willich 1919
Veranstaltungsort: DJK VfL Willich 1919 e.V., Schiefbahner Str. 2, 47877 Willich
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</br>09.11.2024 – DTSA-Abnahme bei Saltatio Bergheim e.V.
Datum: 09.11.2024 – Uhrzeit: 13:00
Ausrichter: Saltatio Bergheim e.V.
Veranstaltungsort: Saltatio Bergheim e.V., Auf der Helle 23, 50127 Bergheim (Quadrath-Ichendorf)
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</br>14.11.2024 – DTSA-Abnahme beim TSC Blau-Gold Rondo Bonn e.V.
Datum: 14.11.2024 – Uhrzeit: 18:30
Ausrichter: TSC Blau-Gold Rondo Bonn
Veranstaltungsort: TSC Blau-Gold Rondo Bonn e.V., Auguststr. 4, 53229 Bonn
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DTSA-Abnehmer*innen

Die Lizenzerteilung und -verlängerung für DTSA-Abnehmer*innen erfolgt über den Tanzsportverband Nordrhein-Westfalen e.V. 

Auf dem TNW-Verbandstag am 27.09.2020 wurde beschlossen, dass die Gebühren für die Ausstellung und Verlängerung von DTSA-Abnehmer*innenlizenzen ab sofort entfallen.

Nach Teilnahme an der vorgegebenen Lizenzerhalt für DTSA-Abnehmer*innen kann der Antrag auf Lizenzverlängerung inkl. Upload der Teilnahmebescheinigung(en) hier direkt online gestellt werden. 

Persönliche Daten


Hiermit beantrage ich folgende Lizenzverlängerung:


Ich habe an einer zum Lizenzerhalt ausgeschriebenen Schulung teilgenommen und weise die vorgegebenen Lerneinheiten anhand der hochgeladenen Teilnahmebescheinigung(en) nach:



FAQ

Antworten auf aktuelle und häufig gestellte Fragen.

Der Deutsche Tanzsportverband (DTV) verleiht für tanzsportliche Leistungen das Deutsche Tanzsport-Abzeichen. Für das DTSA gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie für das vom DOSB verliehene Deutsche Sportabzeichen. Es ist die offizielle Auszeichnung des DTV für gutes Tanzen und körperliche Fitness und die höchste Auszeichnung außerhalb des Wettkampfsports. Es wird als Leistungsabzeichen für überdurchschnittliche und vielseitige körperliche Leistungsfähigkeit verliehen.

Jeder kann das Deutsche Tanzsport-Abzeichen erwerben, auch wenn er nicht Mitglied eines Tanzsportvereins ist. In diesem Fall ist der Ausrichter für die Versicherung des Teilnehmers verantwortlich.

Verliehen wird das Abzeichen für alle Altersstufen in:

  • Bronze
  • Silber
  • Gold
  • Brillant
  • Gold/Brillant mit Zahl nach 5, 10, 15, 20, … Abnahmen

 

Tanzsternchen: Kinder bis 8 Jahren können das kleine oder große Tanzsternchen erwerben.

Jedes Leistungslevel kann beliebig oft wiederholt werden.

Zwischen den Abnahmen innerhalb einer Kategorie müssen mindestens 4 Monate liegen.

Der durchführende Verein muss Mitglied im Deutschen Tanzsportverband (DTV) sein.

Die Abnahme muss mindestens 4 Wochen vor der Abnahme angemeldet werden. Hier geht es direkt zum Anmeldeformular.

Es muss eine Abnahmeleitung vor Ort sein, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Abnahme verantwortlich ist.

Es müssen ein oder mehrere lizensierte DTSA-Abnehmer*innen vor Ort sein, die das Tanzsportabzeichen abnehmen.

Der Verein meldet die Veranstaltung beim zuständigen Landestanzsportverband (TNW) an. Das Anmeldeformular ist hier zu finden.

Er benennt bei der Anmeldung u.a. den Veranstaltungsort, Datum der Abnahme, einen Abnahmeleiter und je nach geplanter Teilnehmerzahl den/die gewünschten DTSA-Abnehmer.

Bei der Suche nach geeigneten Abnehmern kann die DTSA-Beauftrage unterstützen.

Der Verein ist für die Einnahme der Gebühren bei der Abnahme, die Abrechnung und Auszahlung der Aufwandsentschädigung der Abnehmer*in / Abnahmeleiter*in nach der aktuellen Gebührenordnung des TNW sowie die Abrechnung mit dem DTV verantwortlich.

Er ist in Absprache mit dem Abnahmeleiter für die Verteilung der Urkunden und Medaillen verantwortlich.

Nach der Anmeldung erhält die zuständige Person von der zuständigen DTSA-Beauftragten ein mit den Grunddaten vorausgefülltes Excel-Datenerfassungsblatt.

Dieses verwendet man zur Erfassung der Teilnehmerdaten und zum Ausdruck der Abnahmekarten. Mittels dieser Daten werden später ebenfalls die Urkunden generiert. Änderungen der Tabelle sind nicht zulässig!

Ist das Meldeblatt ausgefüllt, wird es per Mail an die DTSA-Beauftragte/ TNW Geschäftsstelle zurückgeschickt. Nach Erhalt und Prüfung der Unterlagen werden die Urkunden und Abzeichen zugesendet.

Am Veranstaltungstag ist die Abnahmeleitung für die ordnungsgemäße Durchführung der Abnahme zuständig. Das beinhaltet

  • aufgrund der Räumlichkeiten und anwesenden Abnehmer die Anzahl der Bewerber festzulegen, die gleichzeitig tanzen dürfen
  • die Reihenfolge der Tänze einzuteilen
  • die Abnahmekarten aus dem Datenerfassungsblatt auszudrucken
  • die Abnahmetänze nach Absprache mit den Teilnehmer*innen auf den Abnahmekarten ankreuzen bzw. die Musiktitel der gewählten Gruppentänze eintragen
  • Kontrolle der bisher der erfolgten Abnahmen (z.B. letzte Urkunde)
  • die Abnahmekarten/ Unterschriftenlisten durch die Teilnehmer unterschreiben zu lassen
  • die Überwachung der korrekten Dauer der Präsentation
  • die Aufbewahrung der ausgefüllten Abnahmekarten beim ausrichtenden Verein für ca. 6 Monate und die datenschutzkonforme Vernichtung.

Der/die Abnehmer*in

  • darf zur gleichen Zeit nur eine Person, ein Paar oder eine Gruppe bewerten
  • bestätigt auf der Abnahme- oder Gruppentanzkarte an Hand der entsprechenden Kriterien die gezeigten Tänze und ob diese bestanden oder nicht bestanden sind
  • Wird EIN Tanz als „nicht bestanden“ erklärt, kann (möglichst nach Absolvierung aller Pflichttänze) ein Ersatz-Tanz gewählt oder der Tanz wiederholt werden.

 

Grundsätzlich bestimmt der/die Bewerber*in, welche Tänze präsentiert werden sollen.

Die gewählten Tänze müssen den Anforderungen bzgl. der gewählten Abzeichenstufe entsprechen.

Dazu weist der/die Bewerber*in durch die Urkunde seine letzte Abnahme nach.

Die Höhe der Gebühren pro Teilnehmer*in erhebt der Verein nach eigenem Ermessen.

Berücksichtigt werden sollten dabei z.B. Rechnung des DTV, Auslagen für den Abnehmer*in, Abnahmeleitung, Mietkosten.

 

Gebühren pro Abzeichen:

  • Tanzsternchen (klein/groß) –1,50 € brutto (1,40 € netto)
  • Schulsport –2,50 € brutto (2,34 € netto)
  • Bronze/Silber/ Gold/Brillant (auch mit Wiederholungen) – 5,00 €brutto (4,67 € netto)

 

Auf die Netto-Gebühren erhalten die Landestanzsportverbände eine Vergütung von 30%. Die Gebühren werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 7% berechnet.

Tanzsternchen klein: 2 Tänze

Tanzsternchen groß: 3 Tänze

Abzeichen Bronze: 3 Tänze

Abzeichen Silber: 4 Tänze

Abzeichen Gold: 5 Tänze

Abzeichen Brillant: 6 Tänze

Wird ein Abzeichen erfolgreich abgelegt, so erhält der/die Teilnehmer*in das Abzeichen mit der entsprechenden Zahl. Jedes Abzeichen zählt hier für sich, sodass das höhere Level jeweils mit einer 1 beginnt.

Den Nachweis zu bereits erfolgten Abnahmen muss jede*r Teilnehmer*in selber erbringen.

Weitere Materialien gibt es auf der Internetseite des DTV, auf der Homepage des zuständigen Landestanzsportverbandes TNW oder direkt bei der DTSA- Beauftragten Heidrun Dobeleit.

Fragen zum Thema "Deutsches Tanzsportabzeichen"?

Jetzt einfach Kontakt aufnehmen, eine Nachricht über das Kontaktformular versenden oder einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren. Wir melden uns!

Heidrun Dobeleit

Beauftragte für das Deutsche Tanzsportabzeichen (DTSA)
Telefon: +49 2303 690262

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