Schautänze
Tänzerische Darbietungen von Paaren, Solisten, Duos, Gruppen und Formationen, die außerhalb eines Turnieres vorgeführt werden, sind genehmigungspflichtig.
Die Genehmigung erfolgt mittels eines Formulars durch den Sportwart des Vereins.
Grundsätze zur Genehmigung
- Aktive müssen im Besitz einer gültigen ID-Karte sowie Jahreslizenz sein
- Fristen zur Anmeldung:
- 10 Tage vor Veranstaltung im eigenen oder fremden LTV
- 3 Wochen vor Veranstaltung mit Fernsehübertragung
- 6 Wochen vor Veranstaltung im Ausland
- Es darf keine Startsperre bestehen und den Startverpflichtungen bei Landesmeisterschaften/Ligaturnieren muss nachgekommen sein
- Weitere Punkte sind der TSO Abschnitt E, Absatz 4 zu entnehmen
Ablauf der Beantragung
- Antrag herunterladen (PDF-Dokument).
- Antrag vollständig elektronisch ausfüllen.
- Antrag per E-Mail an die Geschäftsstelle senden.
- Die TNW-Sportwartin prüft den Antrag für Veranstaltungen im TNW.
- Für Veranstaltungen in fremden LTV´s erfolgt die Bewilligung zusätzlich durch den Sportwart des betroffenen LTV´s
- Bei Veranstaltungen im Ausland wird der Antrag auch vom DTV-Sportwart geprüft
- Dies gilt ebenso für Fernsehübertragungen
Downloads
Schautanzgenehmigung
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