Schautänze

Tänzerische Darbietungen von Paaren, Solisten, Duos, Gruppen und Formationen, die außerhalb eines Turnieres vorgeführt werden, sind genehmigungspflichtig.

Die Genehmigung erfolgt mittels eines Formulars durch den Sportwart des Vereins der Aktiven.

Grundsätze zur Genehmigung für Aktive

  • Aktive müssen im Besitz einer gültigen ID-Karte sowie Jahreslizenz sein
  • Antragstellung durch den/die Sportwart*in des eigenen Vereins
  • Fristen zur Anmeldung:
    • 10 Tage vor Veranstaltung im eigenen oder fremden LTV
    • 3 Wochen vor Veranstaltung mit Fernsehübertragung
    • 6 Wochen vor Veranstaltung im Ausland
  • Es darf keine Startsperre bestehen und den Startverpflichtungen bei Landesmeisterschaften/Ligaturnieren muss nachgekommen sein
  • Weitere Punkte sind der TSO Abschnitt E, Absatz 4 zu entnehmen

Ablauf der Beantragung durch Sportwarte

Downloads

Schautanzgenehmigung

PDF-Dokument (.pdf)

Fragen zum Thema "Schautänze"?

Jetzt einfach Kontakt aufnehmen, eine Nachricht über das Kontaktformular versenden oder einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren. Wir melden uns!

Saskia von Schroeders

Vizepräsidentin Sport

Nicole Schey

Geschäftsstelle
#gerneperDu


Für eine Beratung außerhalb der offenen Telefonzeiten kann auch ein Telefon-Termin vereinbart werden: