Schautänze

Tänzerische Darbietungen von Paaren, Solisten, Duos, Gruppen und Formationen, die außerhalb eines Turnieres vorgeführt werden, sind genehmigungspflichtig.

Die Genehmigung erfolgt mittels eines Formulars durch den Sportwart des Vereins.

Grundsätze zur Genehmigung

  • Aktive müssen im Besitz einer gültigen ID-Karte sowie Jahreslizenz sein
  • Fristen zur Anmeldung:
    • 10 Tage vor Veranstaltung im eigenen oder fremden LTV
    • 3 Wochen vor Veranstaltung mit Fernsehübertragung
    • 6 Wochen vor Veranstaltung im Ausland
  • Es darf keine Startsperre bestehen und den Startverpflichtungen bei Landesmeisterschaften/Ligaturnieren muss nachgekommen sein
  • Weitere Punkte sind der TSO Abschnitt E, Absatz 4 zu entnehmen

Ablauf der Beantragung

Downloads

Schautanzgenehmigung

PDF-Dokument (.pdf)

Fragen zum Thema "Schautänze"?

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Saskia von Schroeders

Sportwartin

Nicole Schey

Geschäftsstelle

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