Trainer*in

Innerhalb des DTV-Ausbildungssystems werden die Ausbildungsprofile, die zugeordneten Zielgruppen und die Zielsetzungen der einzelnen Ausbildungen festgelegt. Die Strukturierung der einzelnen Ausbildungsprofile erfolgt durch die spezifischen Sinnzusammenhänge – ob Freizeit- Breiten- und Gesundheitssport und/oder Wettkampf- und Leistungssport – und nicht durch den organisatorischen Rahmen der einzelnen Lizenzstufen. 

Die Ausbildung ist eine in sich abgeschlossene Maßnahme, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dazu befähigt, kompetent zu handeln, um entsprechende Angebote verantwortungsbewusst und qualifiziert durchführen zu können.

Auf Basis der Rahmenrichtlinien des DOSB ist das Strukturschema von Lizenzen ist in fünf Lizenzstufen unterteilt. Der Tanzsportverband Nordrhein-Westfalen bietet den Erwerb der Lizenzen der 1. / 2. / 3. Lizenzstufe an.

Voraussetzungen für die Zulassung zu den Ausbildungsgängen Trainerassistent*in DTV (Vorstufenqualifikation):

  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • Nachweis eines 6-stündigen „Erste – Hilfe – Kurses“, der zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf
  • Anmeldung zur Ausbildung durch einen Verein im Deutschen Tanzsportverband (DTV)
  • Nachweis guter praktischer Grundkenntnisse im tanzsportlichen Schwerpunkt der Ausbildung

Mindestvoraussetzungen für die Zulassung zu den Ausbildungsgängen Trainer*in C Breitensport:

  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • Anmeldung zur Ausbildung durch einen dem DTV angeschlossenen Verein
  • Nachweis einer abgeschlossenen 6-stündigen Erste Hilfe-Ausbildung (nicht älter als zwei Jahre) vor Abschluss der Lizenzausbildung
  • Nachweis der bestandenen Leistungsprüfung (Vortanzen) zu Beginn der Ausbildung

Voraussetzungen für die Zulassung zu den Ausbildungsgängen Trainer*in C Leistungssport:

  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Anmeldung zur Ausbildung durch einen Verein im Deutschen Tanzsportverband e.V.
  • Nachweis einer abgeschlossenen 6-stündigen Erste Hilfe-Ausbildung (nicht älter als zwei Jahre) vor Abschluss der Lizenzausbildung

 

für TR C Standard und Latein:

  • Nachweis der bestandenen Leistungsprüfung (Vortanzen) zu Beginn der Ausbildung
  • Anmeldung zur Ausbildung durch einen Verein im Deutschen Tanzsportverband e.V.
  • DTSA in Gold in der jeweiligen Turnierart, in welcher die Ausbildung stattfindet (STD oder LAT)
    oder Prüfung der praktischen Vorkenntnisse im tänzerischen Bereich (Audition)
  • Bewerber in STD oder LAT müssen mindestens B-Klasse in der jeweiligen Disziplin oder als Professional tanzen oder getanzt haben.

 

für TR C Formation:

  • Bewerber müssen mindestens B-Klasse im Einzelbereich (STD oder LAT) oder Oberliga (im Formationsbereich STD oder LAT) tanzen oder getanzt haben.

Wertungsrichter*in

Die Ausbildung soll den durch Turniertanzen erfahrenen Bewerber in die Lage versetzen, qualitativ komplexe Bewegungs- und Technikabläufe zu erkennen, zu differenzieren und miteinander vergleichen zu können. Er soll in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit pro Tanz eine objektive Entscheidung treffen, ohne sich von früheren Ergebnissen oder seiner Umgebung beeinflussen zu lassen.

Die Wertungsrichterlizenz ist in drei Lizenzstufen (C/A/S) unterteilt. Für die Bereiche Formationen und Jazz & Modern/Contempoary gibt es separate Lizenzen.

Informationen zur Ausbildung Wertungsrichter*in JMC sind auf den Seiten des Deutschen Tanzsportverbandes zu finden.

Turnierleiter*in

Turnierleiter*innen leiten die deutschlandweit stattfindenden Tanzsportwettbewerbe nach den Regeln der Turnier- und Sportordnung des Deutschen Tanzsportverbandes und unter Berücksichtigung der Außenwirkung dieser Tätigkeit auf das Ansehen des Tanzsports.

Weitere Informationen

Deutscher Tanzsportverband - Lehre

Externer Link: tanzsport.de

Kategorien

Kontaktperson

Joanna Miozga

Lehrwartin

Diese Website nutzt Cookies, um bestmögliche Funktionalität bieten zu können.