Vereinsmanagement

Vereinsmanagement
Deutscher Tanzsportverband
Der Deutsche Tanzsportverband e.V. (DTV, gegründet 1921) repräsentiert den Tanzsport in Deutschland und ist als Spitzenfachverband Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und im Weltverband World Dance Sport Federation (WDSF).
Aktuelle Themen
Erinnerung Abgabe Mitgliedermeldung 2025
DTV Website vom 19.02.2025
Datenübermittlung bis 15. Januar 2025 noch nicht bei allen Vereinen erfolgt.
Bitte loggen Sie sich in das ESV-Portal ein und nehmen die Meldung bis spätestens 28. Februar 2025 vor (zusätzlich zur Meldung an den LSB). Danach wird das Portal geschlossen.
Bei nicht rechtzeitiger bzw. Nichtabgabe der Meldung ist der Schatzmeister des DTV berechtigt ist, eine Schätzung vorzunehmen (§1 Abs. 4.4 der Finanzordnung).
Der Tanzspiegel verabschiedet sich
DTV Website vom 23.01.2025
Nach mehr als fünf Jahrzehnten geht das Verbandsmagazin des DTV in den Ruhestand, aber auch in der letzten Ausgabe gibt es noch glanzvolle Geschichten zu entdecken: Wir feiern Weltmeister auf heimischem Parkett, Vielfalt bei den Equality-Europameisterschaften in Wien und unsere ehrenamtlichen Digitalhelden hinter den Kulissen sowie aufstrebende Talente im Solotanz und im Breaking.
Landessportbund NRW
Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen ist die Dachorganisation des organisierten und gemeinwohlorientierten Sports in Nordrhein-Westfalen. Er gehört als einer von 16 Landessportbünden in Deutschland dem Deutschen Olympischen Sportbund an. Der TNW ist Fachverband im LSB NRW.
Aktuelle Themen
Unter ‚Aktuelle Themen‘ sind die wichtigsten Neuigkeiten für (Tanz)sportvereine aus den Newslettern des LSB NRW zusammengestellt. Die Auswahl wird regelmäßig aktualisiert.
VIBSS-Online: Aktuelles zu Buchführung im Verein
Newsletter LSB NRW vom 10.04.2025
In der Finanzbuchhaltung (Buchführung) werden sämtliche Geschäftsvorfälle des Vereins zeitlich und sachlich geordnet sowie lückenlos aufgezeichnet. Begriffe wie Gewinnermittlung, EÜR, Inventar, Inventur, Rücklagen usw. sollten korrekt unterschieden werden. Auf VIBSS-Online finden Sie viele nützliche Hinweise, die einen Einstieg in das Thema geben sowie hilfreiche Tipps und Anhaltspunkte, um mit dem Thema verantwortungsvoll und richtig umzugehen.
Onlinetool für virtuelle Abstimmungen
Newsletter LSB NRW vom 10.04.2025
Die digitale Umsetzung von Mitgliederversammlungen bzw. Abstimmungen ist zu einem wichtigen Faktor geworden. Zu diesem Zweck haben der Landessportbund NRW und die Sportjugend NRW das Onlinetool mit dem Namen votesUP! erstmalig im Jahr 2021 angemietet und allen Mitgliedsorganisationen und Sportvereinen in Nordrhein-Westfalen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Das Tool bietet die Möglichkeit, alle Formen von Abstimmungen online durchzuführen und auszuwerten. Weiterhin berücksichtigt es Stimmenbündelungen und kann sowohl offene als auch geheime Abstimmungen durchführen. Die Vereinbarungsverlängerung gilt bis Ende des Jahres 2025.
Förderung der Übungsarbeit durch das Land NRW
Newsletter LSB NRW vom 10.04.2025
Auch in diesem Jahr fördert das Land NRW die Übungsarbeit in Sportvereinen mit insgesamt 7,56 Millionen Euro. Stellen Sie Ihren Antrag noch bis zum 31. Mai 2025 online im Förderportal des Landessportbundes NRW und sichern sich einen Zuschuss für Ihre Übungsleitenden! Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich gerne an das Team Förderprogramme unter der Telefonnummer 0203 7381-900 oder per E-Mail an uebungsarbeit@lsb.nrw.
Warnung vor Fakemails von angeblichen Vereinsvertreter*innen
Newsletter LSB NRW vom 14.03.2025
Achtung vor Fakemails mit Zahlungsaufforderungen von vermeintlichen Vereinsvertreter*innen. In einer Masche senden Betrüger*innen E-Mails von echt aussehenden E-Mail-Adressen an verschiedene Funktionsträger*innen von Vereinen. Namen von Vereinsvertreter*innen werden recherchiert und mit dieser Information wird eine neue E-Mail-Adresse erstellt, beispielsweise bei Outlook oder G-Mail. In diesen E-Mails wird dazu aufgefordert, eine Zahlung beispielsweise ins Ausland zu tätigen oder einen Gutschein zu kaufen. Auf VIBSS-Online finden Sie nützliche Tipps, wie Sie sich erfolgreich davor schützen können.
Fördermittel für 1000x1000 und Förderung der Übungsarbeit beantragen!
Newsletter LSB NRW vom 14.02.2025
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die Systematik der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin wurde eine Neuregelung zur Grundsteuer und deren Erhebung erforderlich. Das Verfahren der Neuregelung einschließlich der Berechnung und Festsetzung der Grundlagen ist mittlerweile abgeschlossen. Ab dem 1. Januar 2025 soll die neue Grundsteuer gelten. Hiervon können auch Sportvereine betroffen sein, wenn ihr Grundbesitz nicht von der Grundsteuer befreit ist.
VIBSS-Online: Die Auswirkungen der Grundsteuerreform auf Sportvereine
Newsletter LSB NRW vom 14.02.2025
Noch bis zum 13. März 2025 können die aktuellen Mitgliederzahlen an den Landessportbund NRW übermittelt werden. Die wichtigsten Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst. Nach erfolgter Meldung können Sie seit dem 10. Februar 2025 die „Förderung der Übungsarbeit“ und eine Förderung aus dem Landesprogramm „1000×1000 – Anerkennung für den Sportverein“ beantragen. Was genau dahinter steckt und welche Voraussetzungen gelten, lesen Sie auf der Website des LSB NRW.
Neues Vergleichsportal erleichtert die Digitalisierung von Sportvereinen
Newsletter LSB NRW vom 14.02.2025
Gemeinsam mit dem Landessportbund Niedersachsen treibt der LSB NRW in einer Kooperation die zeitgemäße Digitalisierung im organisierten Sport voran! Ab sofort steht Vereinen, Bünden und Verbänden ein innovatives Vergleichsportal zur Verfügung. Dort erhalten Sie Unterstützung bei der Auswahl der passenden Sportvereinsmanagement-Software. Die umfassende Datenbank bietet Überblick über Features, Funktionen und Preise der auf dem Markt verfügbaren Softwarelösungen.
Unterstützungsmaterial zur Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes
Newsletter LSB NRW vom 14.02.2025
Starkes Zeichen des NRW-Sports für einen sicheren Sport für Kinder und Jugendliche: Bis Ende 2024 haben alle LSB-Mitgliedsorganisationen die geforderten Erklärungen bezüglich der Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes NRW abgegeben, der Beschluss der Mitgliederversammlung 2023 ist also umgesetzt! Wir haben zur Erstellung eines Schutzkonzeptes das passende Unterstützungsmaterial auf der Website des LSB NRW hinterlegt.
ARAG Sportversicherung
Die Sportvereine sind mit ihren Mitgliedern über den jeweiligen Sportversicherungsvertrag bei der ARAG versichert. Darüber hinaus bietet die ARAG sportspezifische Zusatzversicherungen für den Vereinsbetrieb für ein aktives und sorgenfreies Vereinsleben. Das Versicherungsbüro hat seinen Sitz ebenfalls beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V und bietet kostenfreie Beratungstermine – auch in virtueller Form – an.
Aktuelle Themen
Unter ‚Aktuelle Themen‘ sind die wichtigsten Neuigkeiten für (Tanz)sportvereine aus den Newslettern der ARAG zusammengestellt. Die Auswahl wird regelmäßig aktualisiert.
Vereinsförderung: So kommt Ihr Verein an Zuschüsse
ARAG Sport-Newsletter vom 26.02.2025
Ohne finanzielle Unterstützung von außen kommen nur wenige Sportvereine aus. Egal, ob für ein spezielles Projekt oder als dauerhafte Förderung für den allgemeinen Betrieb, Sie sind auf Geld aus Fördertöpfen angewiesen. Wir informieren über verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten Ihrer Vereinsarbeit von Kommune, Bund oder EU und wie Sie sich bei Stiftungen, Verbänden und anderen Organisationen bewerben können.
Vereinsreputation schützen und stärken – das müssen Sie wissen
ARAG Sport-Newsletter vom 26.02.2025
Ihr Verein lebt von seinem guten Ruf! Dieser beeinflusst die Mitgliederbindung, Sponsorenverträge und die öffentliche Wahrnehmung. Doch was tun, wenn Kritik laut wird oder das Image ins Wanken gerät? Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit klarem Krisenmanagement, transparentem Verhalten und langfristiger Strategie Ihr Vereinsimage bewahren und verbessern können.
Neue Betrugswelle trifft Sportvereine: So schützen Sie sich
ARAG Sport-Newsletter vom 26.02.2025
Immer öfter müssen wir uns als Versicherer mit Online-Betrug beschäftigen und den finanziellen Schäden, die Sportvereinen dadurch entstehen. Daher schildern wir Ihnen heute erneut Fälle aus der letzten Zeit und geben Ihnen Präventionstipps, wie Sie sich vor Cyberkriminellen oder Trick-Anrufern schützen können. Lesen Sie auch unseren ausführlichen Ratgeber „Cyberattacke & Cyberangriff: So können Sie sich wehren“.
Weitere Informationen
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