Vereinsmanagement
Auf dieser Seite teilen wir regelmäßig Wissenswertes für Vereinsvertretende aus dem Sportnetzwerk sowie weiteren Organisationen und Partnern.
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Deutscher Tanzsportverband
Der Deutsche Tanzsportverband e.V. (DTV, gegründet 1921) repräsentiert den Tanzsport in Deutschland und ist als Spitzenfachverband Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und im Weltverband World Dance Sport Federation (WDSF).
Aktuelle Themen
Umbenennung der Bezeichnung Masters in Senioren zum 01.01.2026
DTV Website vom 22.07.2025
Nach der Umbenennung der Altersklassen „Senioren“ in „Masters“, die Ende 2022 beschlossen wurde, hat der Verband nach zwei Jahren Bilanz gezogen und alle Paare der Masters-Altersklassen, die 2024 bzw. 2025 eine gültige Jahreslizenz besaßen, um ihr Meinungsbild gebeten.
Die Sportkommission des DTV hat am 01.07.2025 beschlossen, die Bezeichnung Masters zum 01.01.2026 in Senioren umzubenennen.
Selbstständige Anerkennung des Ehrenkodex in der ESV möglich
DTV Website vom 26.06.2025
Die neue Funktion fordert alle Lizenzträger auf der Startseite der Elektronischen Sportverwaltung (ESV) auf, den Ehrenkodex für den nächsten Lizenzzeitraum zu bestätigen, falls dies noch nicht passiert ist. Das Einreichen des unterschriebenen Papierdokuments bei den LTVs oder der DTV-Geschäftsstelle fällt somit weg.
Neuer Fachverband: Bund Deutscher Karneval
DTV Website vom 26.03.2025
Tanzsport Deutschland darf den karnevalistischen Tanzsport im Bund Deutscher Karneval e.V. (BDK) als neuen Fachverband mit Wirkung zum 01.01.2025 herzlich begrüßen.
Landessportbund NRW
Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen ist die Dachorganisation des organisierten und gemeinwohlorientierten Sports in Nordrhein-Westfalen. Er gehört als einer von 16 Landessportbünden in Deutschland dem Deutschen Olympischen Sportbund an. Der TNW ist Fachverband im LSB NRW.
Aktuelle Themen
Unter ‚Aktuelle Themen‘ sind die wichtigsten Neuigkeiten für (Tanz)sportvereine aus den Newslettern des LSB NRW zusammengestellt. Die Auswahl wird regelmäßig aktualisiert.
Neuer Sportversicherungsvertrag unterzeichnet
Newsletter LSB NRW vom 15.09.2026
Der LSB NRW und die ARAG Versicherungen haben den neuen Sportversicherungsvertrag für NRW unterschrieben. Der bringt viele Verbesserungen – und kostet die Vereine im Land nicht einen Cent zusätzlich. In Kraft tritt der neue Vertrag und damit die meisten Änderungen zum Jahreswechsel. Eine ganz wesentliche Anpassung greift aber ab sofort: Die pauschale Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden in der Haftpflichtversicherung steigt von 15 auf 20 Millionen Euro. Zum 1. Januar werden zahlreiche andere Versicherungssummen erhöht, zudem wird der Versicherungsumfang erweitert, zum Beispiel für den Betrieb von Ladesäulen auf dem Vereinsgelände und beim Schutz gegen Forderungen wegen der Verletzung von Persönlichkeits-, Namens-, Marken- und sonstigen Schutzrechten. Und das alles ohne Mehrkosten für die Sportvereine in NRW, sie zahlen weiterhin nur 1,45 Euro pro Jahr und Mitglied.
Bingo! Ehrenamtsstiftung NRW: Geld für ehrenamtliche Projekte
Newsletter LSB NRW vom 15.09.2026
Ehrenamtlich Engagierte, wie etwa in den zahlreichen Sportvereinen, sind eine wichtige Stütze unserer Gesellschaft. Spannende Ideen für neue Projekte gibt es viele, sie lassen sich wegen fehlender Gelder jedoch nicht immer umsetzen. Die Bingo! Ehrenamtsstiftung NRW, eine gemeinnützige Gesellschaft der WestLotto-Gruppe, schafft hier Abhilfe. Ab sofort können sich Vereine und gemeinnützige Organisationen in dem Förderportal unter www.bingo-ehrenamtsstiftung.nrw registrieren, und Fördergelder in einer Höhe bis zu 5.000 Euro beantragen – für neue Projekte, die einen Bezug zu NRW haben und Ehrenamt möglich, attraktiv oder sichtbar machen.
Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte
Newsletter LSB NRW vom 18.08.2026
Am 2. August 2026 ist ein weiterer Baustein des EU AI Act in Kraft getreten: Transparenzanforderungen für bestimmte KI-Systeme werden stärker in den Fokus gerückt. Dazu gehört auch die Verpflichtung, KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte als solche kenntlich zu machen. Ziel ist es, Nutzer*innen mehr Orientierung zu geben und den verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu fördern.
Die neuen Regelungen schaffen einen einheitlicheren rechtlichen Rahmen auf europäischer Ebene. Für Vereine, Verbände und Organisationen bedeutet das vor allem, ihre bestehenden Prozesse im Umgang mit KI-Anwendungen zu überprüfen.
Musik auf Social Media – das sollten Vereine wissen
Newsletter LSB NRW vom 15.07.2026
Viele Vereine nutzen Social Media wie Instagram, Facebook, TikTok oder YouTube, um Fotos und Videos zu veröffentlichen. Dabei ist Vorsicht geboten: Wer fremde Musik ohne die erforderlichen Rechte verwendet, riskiert rechtliche Konsequenzen – von Abmahnungen bis hin zu Schadensersatzforderungen. Im FAQ auf VIBSS.DE erfahren Sie, was bei der Nutzung von Musik auf Social Media erlaubt ist und worauf Sie besonders achten sollten.
Sicherheitstechnische Überprüfungen im Verein
Newsletter LSB NRW vom 15.07.2026
Der Vorstand ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Arbeitsmittel im Verein geeignet und risikofrei für den Einsatz sind. Das bedeutet, dass Sportanlagen und -geräte sowie andere Arbeitsmittel keine Gefährdung für Beschäftigte, Mitglieder oder Gäste darstellen dürfen. Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben (wie z. B. geregelt in der Arbeitsstättenverordnung oder der Betriebssicherheitsverordnung). Manchmal gelten die Vorgaben vom Hersteller. Hierfür gibt es einheitliche Standards für Inspektionen von Sportanlagen und -geräten und einen Leitfaden als praktische Hilfe.
Aktualisierte Mustersatzung auf VIBSS.DE
Newsletter LSB NRW vom 15.07.2026
Das VIBSS-Team hat die Mustersatzung auf VIBSS.DE aktualisiert. Neben redaktionellen Klarstellungen betreffen die Änderungen unter anderem die gemeinnützigkeitsrechtliche Einordnung von E-Sport, den Schutz vor Gewalt, das vereinsinterne Beschwerderecht, Delegiertenregelungen sowie die Haftungsbeschränkung ab dem 1. Januar 2026. Sportvereine sollten prüfen, ob ihre Satzung noch auf dem aktuellen Stand ist.
Der „Widerrufsbutton“ im neuen § 356a BGB – Handlungsbedarf für Sportvereine?!
Newsletter LSB NRW vom 15.06.2026
Mit der Gesetzesänderung vom 19. Juni 2026 tritt die Reform des Verbrauchervertrags-, Versicherungsvertrags und Behandlungsvertragsrechts in Kraft. Mit dieser Reform gehen einige Gesetzesänderungen einher, wovon besonders eine auch im Alltag eines Sportvereins eine Rolle spielen kann. Sportvereine können betroffen sein, wenn sie z.B. Online-Mitgliedschaften anbieten. Sind Kurse oder Trainings digital buchbar, werden Apps oder Mitgliederportale genutzt oder digitale Zusatzleistungen, Sportartikel oder Merchandise verkauft, so sollte sich der Sportverein bezüglich des Einsatzes des Widerrufsbuttons informieren.
Neue Rahmenvereinbarungen: Kooperationen mit außerschulischen Partnern im Ganztag stärken
Newsletter LSB NRW vom 15.06.2026
Sie planen eine Sanierung, Modernisierung oder energetische Maßnahme an der vereinseigenen oder langfristig gemieteten/gepachteten Sportstätte vorzunehmen? Dann bietet Moderne Sportstätte die passende finanzielle Unterstützung! Nutzen Sie die Chance, sich frühzeitig über die neuen Fördermöglichkeiten zu informieren und Ihr Projekt optimal vorzubereiten. Hierzu bietet der LSB NRW gemeinsam mit der Staatskanzlei NRW digitale Infoveranstaltungen an, in denen das neue Programm vorgestellt und wichtige Fragen beantwortet werden.
Umsatzsteuerpflicht für Mitgliedsbeiträge im Sportverein?
Newsletter LSB NRW vom 15.06.2026
WM-Sommer 2026: Ein guter Zeitpunkt, um im eigenen Verein etwas anzustoßen. Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) fördert Klimaschutzmaßnahmen in gemeinnützigen Sportvereinen mit bis zu 70 Prozent: von der LED-Beleuchtung über Radabstellanlagen bis zur Fachberatung. Chance nutzen und jetzt informieren!
Landesaktionsplan "Sport und Inklusion 2025 bis 2027 – für mehr Teilhabe durch Sport und Bewegung in Nordrhein-Westfalen“
Newsletter LSB NRW vom 18.05.2026
Die Zusammenarbeit mit vielen Verbänden und Partnern – wie der Sportjugend NRW – ist zentrales Gestaltungsmerkmal des Ganztags in Nordrhein-Westfalen: Um die zahlreichen außerunterrichtlichen Bildungsangebote noch enger mit den Ganztagsschulen zu verbinden, sind vor kurzem neue Rahmenvereinbarungen zur Kooperation im Ganztag mit Mitgliedern der Landesregierung unterzeichnet worden. Konkret handelt es sich um insgesamt zwölf Vereinbarungen, davon neun überarbeitete und drei neue, mit zivilgesellschaftlichen Partnern, die seit vielen Jahren und auch zukünftig daran mitwirken, eine vielfältige Ganztagsbildung und Ganztagsbetreuung in den Kommunen sicherzustellen.
Für Vereine geöffnet: Der Schutzkonzeptgenerator
Newsletter LSB NRW vom 13.03.2026
Derzeit sorgt eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes zur Umsatzsteuerpflicht von Mitgliedsbeiträgen in Sportvereinen für Aufregung. Das höchste deutsche Finanzgericht hatte sich mit der Frage befasst, ob Mitgliedsbeiträge eines gemeinnützigen Sportvereins der Umsatzsteuer unterliegen. Auf VIBSS-Online lesen Sie dazu eine Einordnung der gerichtlichen Entscheidung.
Steueränderungsgesetz entlastet das Ehrenamt
Newsletter LSB NRW vom 13.02.2026
Die Landesregierung NRW setzt gemeinsam mit dem LSB NRW ein starkes Zeichen für eine inklusive Sportlandschaft: Mit dem Landesaktionsplan „Sport und Inklusion 2025 bis 2027 – für mehr Teilhabe durch Sport und Bewegung in Nordrhein-Westfalen“ wird die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Sport gefördert. Es besteht die Möglichkeit verschiedenste Förderungen und Auszeichnungen als Verein, Organisation, Ehrenamtliche*r oder für Sportgeräte zu erhalten. Ziel ist es, gemeinsam Strukturen zu schaffen, die Inklusion im Sport nachhaltig verankern. Auf der Website des LSB NRW finden Sie alle Projekte des Landesaktionsplans sowie die Förderbedingungen und Bewerbungsformate.
Steigerung des Mindestlohns und der Minijobgrenze
Newsletter LSB NRW vom 13.02.2026
Der Schutzkonzeptgenerator des LSB NRW steht ab sofort allen Sportvereinen in NRW zur Verfügung. Das Online-Tool bietet praxisnahe Leitfäden, Reflexionsfragen, Tipps und Mindeststandards und erleichtert insbesondere die Risikoanalyse sowie den Schreibprozess. So können Vereine auch mit begrenzten Ressourcen gezielt präventiv handeln und ihre Handlungssicherheit stärken.
GEMA und Deutscher Olympischer Sportbund gemeinsam für Sport und Musik
Newsletter LSB NRW vom 15.01.2026
Ab dem 1. Januar 2026 treten zahlreiche Änderungen in Kraft, die vor allem Sportvereine und ehrenamtlich Engagierte entlasten und stärken sollen. Ziel ist es, das Ehrenamt attraktiver zu machen, Bürokratie abzubauen und Vereinen mehr finanziellen Spielraum zu geben. Was neu geregelt wird, kann auf VIBSS-Online eingesehen werden.
ARAG Sportversicherung
Die Sportvereine sind mit ihren Mitgliedern über den jeweiligen Sportversicherungsvertrag bei der ARAG versichert. Darüber hinaus bietet die ARAG sportspezifische Zusatzversicherungen für den Vereinsbetrieb für ein aktives und sorgenfreies Vereinsleben. Das Versicherungsbüro hat seinen Sitz ebenfalls beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V und bietet kostenfreie Beratungstermine – auch in virtueller Form – an.
Aktuelle Themen
Unter ‚Aktuelle Themen‘ sind die wichtigsten Neuigkeiten für (Tanz)sportvereine aus den Newslettern der ARAG zusammengestellt. Die Auswahl wird regelmäßig aktualisiert.
Zertifikat „Sicherer Sportverein“: Prävention sichtbar machen
ARAG Sport-Newsletter vom 26.05.2026
Klare Zuständigkeiten, regelmäßige Checks und dokumentierte Abläufe machen Sicherheit im Sportverein planbar. Das Zertifikat „Sicherer Sportverein“ der Stiftung Sicherheit im Sport begleitet Vereine Schritt für Schritt dabei, Risiken früh zu erkennen, Maßnahmen begleitet umzusetzen und Prävention fest in der Vereinsorganisation zu verankern: Das schafft Vertrauen bei Mitgliedern, Eltern und Öffentlichkeit.
Digitale Vereinsverwaltung leicht gemacht
ARAG Sport-Newsletter vom 22.01.2026
Digitale Vereinsverwaltung hilft Sportvereinen, Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Abläufe übersichtlicher zu gestalten. Über zentrale Mitgliederportale lassen sich Mitgliederdaten, Beiträge, Kommunikation und Dokumente effizient organisieren. Moderne Vereinssoftware spart Zeit, minimiert Fehler und stärkt die Transparenz. Lernen Sie bewährte Tools kennen und erfahren, wie Sie digital und DSGVO-konform handeln, um sensible Mitgliedsdaten zu schützen und rechtliche Risiken zu vermeiden.
Urheberrecht verstehen: So schützen sich Vereine vor teuren Fehlern
ARAG Sport-Newsletter vom 22.01.2026
Die Nutzung von Bildern oder Fotos ohne Erlaubnis oder Lizenz kann für Vereine richtig teuer werden – einschließlich Schadensersatzforderungen und Rechtsanwaltskosten – und kann sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dabei ist es heute – dank KI – leichter denn je, die Werke aufzuspüren. Die Praxisfälle der ARAG zeigen, dass selbst kleine Verstöße wie Weihnachtsgrüße oder Webseitenbilder zu hohen Forderungen führen können. Erfahren Sie, wie die ARAG Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung half und was Sie tun können, damit dies nicht nötig wird.
Steuern im Verein: Was ist die Sphärenzuordnung?
ARAG Sport-Newsletter vom 22.01.2026
Schon mal etwas von Sphärenzuordnung gehört? Wenn Sie mit Steuern im Verein zu tun haben, kennen Sie den sperrigen Fachbegriff sicher. Allen anderen erkläret die ARAG gerne, was sich dahinter verbirgt. Erfahren Sie auch, was in 2026 neu zu beachten ist.
Das plant der Gesetzgeber für 2026: Entlastung des Ehrenamtes und gemeinnütziger Vereine
ARAG Sport-Newsletter vom 17.12.2025
Bundesregierung und Gesetzgeber beabsichtigen, das Ehrenamt und gemeinnützige Vereine noch besser zu entlasten. Folgende Änderungen hat der Bundestag bereits beschlossen. Sie treten am 1. Januar 2026 in Kraft, wenn sie am 19. Dezember vom Bundesrat bestätigt werden.
• Anhebung der Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro auf 3.300 Euro und der Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 960 Euro
• Anhebung der Grenze, bis zu der gemeinnützige Vereine von der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung befreit sind, von derzeit 50.000 Euro auf 100.000 Euro
• Anhebung der Besteuerungsgrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 45.000 Euro auf 50.000 Euro
• Der Betrieb von Photovoltaikanlagen soll unschädlich für die Gemeinnützigkeit sein und E-Sport als gemeinnützig anerkannt werden.
Schnee am Vereinsheim: Wer muss räumen?
ARAG Sport-Newsletter vom 17.12.2025
Weiße Weihnachten steht bei vielen auf der Wunschliste. Leider macht die glitzernde Pracht auch etwas Arbeit. Denn die Räumpflicht kann von der Gemeinde über Eigentümer bis hin zu Vereinen als Mieter weitergegeben werden. Was Vereine dabei beachten müssen, welche Räum- und Streuzeiten gelten und womit gestreut werden darf, steht in unserem Ratgeber. Wir wünschen eine unfallfreie und schöne Winterzeit.
Kassenprüfung im Verein
ARAG Sport-Newsletter vom 17.12.2025
Alle Jahre wieder sollten in Sportvereinen die Finanzen unter die Lupe genommen werden. Dazu dient die Kassenprüfung. Der von der Mitgliederversammlung gewählte Kassenprüfer kontrolliert die Kassenbücher und Bargeldbestände. Er checkt die Belege, Rechnungen und Mitgliederzahlungen. Unsere Tipps und Checklisten helfen dabei.
Datenschutz im Verein
ARAG Sport-Newsletter vom 17.12.2025
In Ihrem Verein verarbeiten Sie zahlreiche personenbezogene Daten und müssen dabei die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) strikt einhalten. In unserem aktuellen Ratgeber sagen wir Ihnen, welche das sind, wie Sie ein sogenanntes Verarbeitungsverzeichnis erstellen und ob Sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen. Das alles kompakt und verständlich.
333 Millionen Euro für sanierungsbedürftige Sportstätten: Jetzt kümmern!
ARAG Sport-Newsletter vom 18.11.2025
Der Bund hat 333 Millionen Euro zur Sanierung kommunaler Sportstätten bereitgestellt. Vereine können keine Förderung beantragen, aber die Kommune kann das tun und die Zuwendung an sie weiterleiten. Wer also ein geeignetes Projekt hat, sollte sich dort melden. Abgabefrist für die Kommunen ist der 15. Januar 2026. Was bei einer Sanierung oder einem Neubau von Sporthallen und Außenanlagen grundsätzlich zu beachten ist, steht in unserem frisch renovierten Ratgeber. Dort erfahren Sie auch alle Details zur neuen Förderung des Bundes.
Bußgelder vom Gericht für Ihre Vereinskasse
ARAG Sport-Newsletter vom 18.11.2025
Was viele Vereine nicht wissen: Gerichte oder Staatsanwaltschaften können bei Strafverfahren beschließen, dass Angeklagte eine Geldauflage an eine gemeinnützige Organisation zahlen müssen. Sichern Sie sich dieses Geld für Ihre Vereinskasse. Wie einfach das geht, steht unter anderem in unserem Artikel zur Vereinsförderung.
Brandschutz: Wie sicher ist Ihre Sportstätte wirklich?
ARAG Sport-Newsletter vom 18.11.2025
Kabelsalat, blockierte Fluchtwege oder alte Steckdosen – schon kleine Risiken können große Folgen haben. Regelmäßige Brandschutzbegehungen und einfache Vorsichtsmaßnahmen erhöhen die Sicherheit im Verein deutlich. Wir sagen Ihnen ganz praktisch, worauf es ankommt, was zu tun ist und wer die Verantwortung trägt.
Wichtig für Kassenwarte: Verpflichtender IBAN-Check ab Oktober 2025
ARAG Sport-Newsletter vom 24.09.2025
Ab dem 9. Oktober 2025 wird im Euro-Zahlungsverkehrsraum ein verpflichtender IBAN-Check eingeführt. Banken und Zahlungsdienstleister müssen vor Überweisungen den Empfängernamen mit der IBAN abgleichen, um Betrug und Fehler zu vermeiden. Was das für Kassenwarte und Schatzmeister bedeutet und wann sie sogar haften müssen, steht in unserem Ratgeber rund ums Vereinskonto.
Vereinsfinanzen im Fokus: Mitgliedsbeitrag, Aufnahmegebühren & Co.
ARAG Sport-Newsletter vom 24.09.2025
Wie hoch dürfen Mitgliedsbeiträge sein? Wie erhöht man sie korrekt? Was muss man bei Aufnahmegebühren und Umlagen beachten. Wir beantworten Fragen wie diese in unserem Ratgeber und erklären auch den Unterschied zwischen echten und unechten Mitgliedsbeiträgen.
Weitere Informationen
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