Auslandsstart
Die Regelungen zu Auslandsstarts finden sich in der TSO in Abschnitt E Punkt 3.
Grundsätzlich sind Auslandsstarts anmelde- und genehmigungspflichtig. Durch Ausnahmeregelungen kann in vielen Fällen auf eine Antragsstellung verzichtet werden.

Auslandsstarts - Regelungen im Überblick
Vor der Antragsstellung sollte eine Prüfung der Antragspflicht erfolgen.
Keine Antragspflicht bei:
- WDSF-Turnieren
- Turnieren der nationalen WDSF-Verbände in Staaten mit Grenzverkehrsabkommen (z.B. NADB)
- Turnieren auf Anforderung durch das DTV-Präsidium
Antragspflicht bei:
- Starts für die im DTV keine Zulassung besteht (z.B. andere Startklasse, Wettbewerbsart oder Turniertanz)
Starts bei Nicht-WDSF-Turnieren in Ländern ohne Grenzverkehrsabkommen
Sportwart*innen reichen das Formular spätestens 21 Tage vor dem Turnier bei der TNW-Geschäftsstelle ein!
Ablauf der Beantragung
- Antrag herunterladen (PDF-Dokument).
- Antrag vollständig elektronisch ausfüllen (Bitte ohne Schreibschutz abspeichern).
- Antrag per E-Mail an die Geschäftsstelle senden.
- Die TNW-Sportwartin prüft den Antrag.
- Der Antrag wird nach Befürwortung an den DTV weitergeleitet.
Downloads
Auslandsstartgenehmigung
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