Auslandsstart

Auslandsstarts sind laut TSO (Abschnitt E, Absatz 3) genehmigungspflichtig.

Hierzu stellt der Deutsche Tanzsportverband (DTV) ein Formular zur Verfügung.

Sportwart*innen reichen das Formular bitte spätestens 10 Tage vor dem Turnier bei der TNW-Geschäftsstelle ein.

Inhalt

Grundsätze für die Genehmigung

Für WDSF-Turniere im Ausland ist grundsätzlich eine Auslandsstartgenehmigung erforderlich, auch wenn diese in Grenzverkehrsländern stattfinden. Für offene nationale Turniere in den Grenzverkehrsländern (Österreich, Schweiz, Benelux, Dänemark, Tschechien, Slowakei) ist keine Genehmigung erforderlich, sofern diese im Tanzspiegel veröffentlicht wurden. Andernfalls ist auch für diese Turniere eine Auslandsstartgenehmigung erforderlich.

Ablauf der Beantragung

Downloads

Auslandsstartgenehmigung

PDF-Dokument (.pdf)

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Saskia von Schroeders

Sportwartin

Nicole Schey

Geschäftsstelle

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