Auslandsstart

Die Regelungen zu Auslandsstarts finden sich in der TSO in Abschnitt E Punkt 3.

Grundsätzlich sind Auslandsstarts anmelde- und genehmigungspflichtig. Durch Ausnahmeregelungen kann in vielen Fällen auf eine Antragsstellung verzichtet werden.

Auslandsstarts - Regelungen im Überblick

Vor der Antragsstellung sollte eine Prüfung der Antragspflicht erfolgen.

Keine Antragspflicht bei:

  • WDSF-Turnieren
  • Turnieren der nationalen WDSF-Verbände in Staaten mit Grenzverkehrsabkommen (z.B. NADB)
  • Turnieren auf Anforderung durch das DTV-Präsidium

 

Antragspflicht bei:

  • Starts für die im DTV keine Zulassung besteht (z.B. andere Startklasse, Wettbewerbsart oder Turniertanz)
  • Starts bei Nicht-WDSF-Turnieren in Ländern ohne Grenzverkehrsabkommen

Sportwart*innen reichen das Formular spätestens 21 Tage vor dem Turnier bei der TNW-Geschäftsstelle ein!

Ablauf der Beantragung

Downloads

Auslandsstartgenehmigung

PDF-Dokument (.pdf)

Fragen zum Thema "Auslandsstart"?

Jetzt einfach Kontakt aufnehmen, eine Nachricht über das Kontaktformular versenden oder einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren. Wir melden uns!

Saskia von Schroeders

Sportwartin

Nicole Schey

Geschäftsstelle

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