Auslandsstart
Auslandsstarts sind laut TSO (Abschnitt E, Absatz 3) genehmigungspflichtig.
Hierzu stellt der Deutsche Tanzsportverband (DTV) ein Formular zur Verfügung.
Sportwart*innen reichen das Formular bitte spätestens 10 Tage vor dem Turnier bei der TNW-Geschäftsstelle ein.
Grundsätze für die Genehmigung
Für WDSF-Turniere im Ausland ist grundsätzlich eine Auslandsstartgenehmigung erforderlich, auch wenn diese in Grenzverkehrsländern stattfinden. Für offene nationale Turniere in den Grenzverkehrsländern (Österreich, Schweiz, Benelux, Dänemark, Tschechien, Slowakei) ist keine Genehmigung erforderlich, sofern diese im Tanzspiegel veröffentlicht wurden. Andernfalls ist auch für diese Turniere eine Auslandsstartgenehmigung erforderlich.
Ablauf der Beantragung
- Antrag herunterladen (PDF-Dokument).
- Antrag vollständig elektronisch ausfüllen (Bitte ohne Schreibschutz abspeichern).
- Antrag per E-Mail an die Geschäftsstelle senden.
- Die TNW-Sportwartin prüft den Antrag.
- Der Antrag wird nach Befürwortung an den DTV weitergeleitet.
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Auslandsstartgenehmigung
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