Neueinstufung

Paare in Einzelwettbewerben, Solisten und Synchro Duos können gemäß Turnier- und Sportordnung (Abschnitt F Teil I Absatz 7.5.1 bzw. Abschnitt F Teil III Absatz 76.7.1) auf Antrag durch den DTV-Sportwart, nach Befürwortung durch den Landestanzsportverband (LTV), in niedrigere Startklassen zurückgesetzt oder in eine höhere Startklasse versetzt werden.

Zur Erleichterung des Arbeitsprozesses bei den Anträgen auf Neueinstufung wurde ein neues Formular zur Beantragung entworfen. Der Deutsche Tanzsportverband (DTV) bittet alle Sportwart*innen und Vereine zukünftig nur noch dieses Formular zu verwenden.

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Grundsätze für Neueinstufungen im TNW

Jeder Verein hat die Möglichkeit, im Falle einer neuen Paarzusammenstellung oder für Solisten und Synchro Duos einen Neueinstufungsantrag zu stellen. Die TNW-Sportwartin geht bei der Befürwortung von folgenden Grundsätzen aus:

  • Ausgeschlossen sind Rückversetzungen in die D- und E-Klasse.
  • Eine Rückversetzung von Paaren ist möglich, wenn zwischen Startklasse des Herrn und Startklasse der Dame mindestens zwei Startklassen liegen. Die neue Startklasse des Paares ergibt sich somit wie folgt:
    • 1. Person D-Klasse & 2. Person B-Klasse = Rückversetzung des Paares nach C-Klasse,
    • 1. Person C-Klasse & 2. Person A-Klasse = Rückversetzung des Paares nach B-Klasse,
    • 1. Person B-Klasse & 2. Person S-Klasse = Rückversetzung des Paares nach A-Klasse.
  • Eine Rückversetzung von neu zusammengestellten Paare, bei dem beide Personen bereits in der S-Klasse getanzt haben, in die A-Klasse ist ausgeschlossen.
  • Anträge auf Neueinstufung werden nur bearbeitet, wenn das vom DTV veröffentlichte Formular verwendet wird und dieses der TNW-Sportwartin vorgelegt wird.
  • Die Anträge werden geprüft und bei Befürwortung an den Bundessportwart (DTV) weitergeleitet. Über jede Rückversetzung entscheidet letztendlich der Bundessportwart (DTV).

Ablauf der Beantragung

Downloads

Antrag auf Neueinstufung

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Saskia von Schroeders

Sportwartin

Nicole Schey

Geschäftsstelle

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