Akkreditierung

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Akkreditierung

Auf dieser Seite sind die Bedingungen und Verfahren für die Akkreditierung von Medienvertretern und Medienschaffenden für Tanzsportwettbewerbe, die vom Tanzsportverband Nordrhein-Westfalen (TNW) veranstaltet werden, gemäß der aktuell gültigen Akkreditierungsrichtlinie zusammengefasst.

Akkreditierungsberechtigte

Akkreditierte Medienvertreter*Innen bzw. -schaffende können bei TNW-Veranstaltungen nur zugelassen werden, wenn sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Professionelle Journalisten*Innen, Redakteure*Innen und Fotografen*Innen: Der Nachweis der journalistischen Tätigkeit erfolgt über einen gültigen Presseausweis einer anerkannten Organisation (z. B. VDS, DJV, DJU in Verdi, BDZV, VDZ, AIPS) und/oder durch eine schriftliche Bestätigung einer auftraggebenden Redaktion.

  • Freiberufliche/gewerbliche Fotografen*Innen, Videographen, Content-Creator oder vergleichbare Tätige: Auch freiberuflich oder gewerblich tätige Fotografen*Innen, Videographen, Content-Creator oder vergleichbare Tätige können akkreditiert werden. Der Nachweis der Tätigkeit erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung einer auftraggebenden Redaktion oder eines gewerblichen Nachweises.

Akkreditierungsverfahren

  • Das Online-Akkreditierungsformular ist vollständig auszufüllen und spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung abzuschicken.
  • Dem Antrag sind Kopien der notwendigen Nachweise (Presseausweis, Auftragsschreiben, gewerblicher Nachweis) beizufügen.
  • Die Bestätigung erfolgt in der Regel zehn Tage vor der Veranstaltung.
  • Anträge per E-Mail, Post, Fax, fernmündlich oder anderweitig als über das Online-Formular werden nicht berücksichtigt.
  • Aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse kann die Anzahl der zugelassenen Medienvertreter*Innen und Medienschaffenden begrenzt sein. Der TNW behält sich das Recht vor, Anträge nach Prüfung und Gewichtung der Anfragen zu genehmigen oder abzulehnen.
Liebe Pressevertreter*Innen, liebe Content-Creator,

ab 2025 ist eine Akkreditierung für Veranstaltungen des TNW für redaktionelle oder gewerbliche Zwecke zwingend notwendig. Personen, die für private Zwecke Fotografien, Videos oder sonstige Medien erstellen, benötigen keine Akkreditierung. Alle weiteren Informationen sind der aktuellen Akkreditierungsrichtlinie des TNW zu entnehmen.

Akkreditierungen müssen spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung angemeldet werden. Die Bestätigung erfolgt in der Regel zehn Tage vor der Veranstaltung.

Personendaten
Termine für Formationsturniere im TNW (STD/LAT, sowie JMC) bitte über das Freifeldformular anfragen. Turniere des DTV, die im TNW stattfinden, sind bitte ebenfalls über das Freitextfeld anzufragen.

Nutzungsrechte und Beschränkungen

  • Die akkreditierten Medienvertreter*Innen dürfen die produzierten Inhalte nur für redaktionelle Zwecke nutzen, die in unmittelbarem Bezug zur Veranstaltung stehen.
  • Eine kommerzielle oder werbliche Nutzung der produzierten Inhalte ist ohne ausdrückliche Genehmigung des TNW nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind Fotos für den privaten Gebrauch oder für die Nutzung im Rahmen von Vereinsaktivitäten (z.B. Vereinshomepage; Social Media Auftritt eines Vereins), sowie zur Bewerbung der eigenen Tätigkeit.
  • Etwaige betroffene Rechte Dritter müssen die Medienschaffenden selbständig und in eigener Verantwortung klären.

Während der Veranstaltung

Zutritt zur Veranstaltung

  • Professionellen Journalisten*Innen, Redakteure*Innen und Fotografen*Innen wird der kostenfreie Zugang zur Veranstaltung gewährt.
  • Freiberufliche/gewerbliche Fotografen*Innen, Videographen, Content-Creator oder vergleichbare Tätige müssen den regulären Eintrittspreis (Tageskasse; günstigste Kategorie für Erwachsene) vor Ort entrichten.


Verpflegung

  • Auf eine kostenfreie Verpflegung seitens des Veranstalters besteht kein Anspruch.


Arbeitsbereiche

  • Akkreditierten Medienvertretern*Innen können spezielle Arbeitsbereiche zugewiesen werden, einschließlich Foto-/TV-/Interview-Zonen.
  • Akkreditierte verpflichten sich, sofern spezielle Arbeitsbereiche zugewiesen wurden, ihre Arbeit ausschließlich innerhalb dieser zugewiesenen Bereiche auszuüben.


Wahrung der Persönlichkeitsrechte

  • Akkreditierte Medienvertreter*Innen verpflichten sich, die Persönlichkeitsrechte, insbesondere unter Beachtung des Jugendschutzes, der teilnehmenden SportlerInnen und ZuschauerInnen zu respektieren und zu wahren.

Verstöße & Sanktionen

Eine erteilte Akkreditierung kann vor oder während der Veranstaltung entzogen werden, insbesondere wenn Akkreditierte:

  • teilnehmende SportlerInnen coachen
  • den Wettkampf behindern
  • sich den Anweisungen der Turnierleitung oder der verantwortlichen Veranstalter widersetzen
  • sich fahrlässig am Veranstaltungsort verhalten (z. B. Betreten der Tanzfläche während des aktiven Tanzens)
  • die Akkreditierung/Pressekarte an Dritte weitergegeben haben
  • zugewiesene spezielle Arbeitsbereiche verlassen


Das Recht weiterer rechtlicher Schritte oder der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch den TNW bleibt ausdrücklich vorbehalten. Wenn die Akkreditierung entzogen wurde, besteht die Möglichkeit, dem Betroffenen für weitere Veranstaltungen die Akkreditierung zu verweigern.

Fragen zum Thema "Akkreditierung"?

Jetzt einfach Kontakt aufnehmen, eine Nachricht über das Kontaktformular versenden oder einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren. Wir melden uns!

Andreas Picker

Geschäftsstellenleiter
#gerneperDu

Christoph Völzke

Jugendmedienwart /
Pressesprecher (komm.)


Für eine Beratung außerhalb der offenen Telefonzeiten kann auch ein Telefon-Termin vereinbart werden:

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