Lehrgänge
Auf dieser Seite werden allgemeine Informationen zu Lehrgängen dargestellt. Weitere Informationen sind in den Unterkategorien zu Lizenzerwerb-, Lizenzerhalt- und Sportförderlehrgängen zu finden.

Der Tanzsportverband Nordrhein-Westfalen bietet regelmäßig Ausbildungen für Trainer*innen, Wertungsrichter*innen und Turnierleiter*innen an. In diesem Bereich sind weitere Informationen zu den aktuell angebotenen Lizenzerwerb-Lehrgängen zu finden.
Um eine DOSB- oder DTV-Lizenz auch weiterhin nutzen zu können, muss diese alle zwei Jahre verlängert werden. Der Lizenzzeitraum beginnt in einem geraden Jahr und endet in einem ungeraden Jahr. Hierfür werden eine Reihe von Lizenzerhalt-Schulungen für Trainer*innen, Wertungsrichter*innen und Turnierleiter*innen angeboten.
Sportförderlehrgänge
Der Tanzsportverband Nordrhein-Westfalen bietet regelmäßig Sportförderlehrgänge bei wechselnden Trainerinnen und Trainern für Tänzerinnen und Tänzer im Breitensport sowie Paare des Leistungssports aller Altersgruppen an. In diesem Bereich sind weitere Informationen zu den aktuell angebotenen Sportförderlehrgängen zu finden.
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Anmeldung & Infos
Die Online-Anmeldung muss über das Qualifizierungsportal mein SportNetz NRW vorgenommen werden. Dort werden unter „Tanzsport“ alle verfügbaren Lehrgänge detailliert angezeigt. Die Zahlung ist bequem per Lastschrift möglich. Alternativ wird eine Rechnung über den Gesamtbetrag an den Rechnungsempfänger gesandt.
Weitere Informationen
Deutscher Tanzsportverband - Lehre
Externer Link (tanzsport.de)
Deutscher Tanzsportverband - Lehrgangsdatenbank
Externer Link (tanzsport.de)
Landessportbund NRW - Qualifizierungsportal mein SportNetz NRW
Externer Link (meinsportnetz.nrw)
Downloads
Anmeldebedingungen
PDF-Dokument (.pdf)
Bestätigung & Genehmigung für Lizenzerwerb
PDF-Dokument (.pdf)
Fragen & Antworten
Die Teilnahme an einem Lehrgang in einem anderen Landestanzsportverband (LTV) wird in der Regel befürwortet. Die Anmeldung und Zahlung erfolgt auf dem vom LTV vorgegebenen Weg (Formular, Online-Anmeldung, etc.). Gemäß Beschluss des Sportausschusses (SAS) müssen die Lehrgangsanmeldungen zunächst von der Lehrwartin des TNW genehmigt werden. Dies kann z. B. per E-Mail geschehen.
Die Meldung erfolgt über den eigenen Verein an die TNW-Geschäftsstelle (vorzugsweise per E-Mail). Die Anmeldungen aus Nordrhein-Westfalen werden gesammelt und von der TNW-Sportwartin fristgerecht an die DTV-Geschäftsstelle weitergeleitet. Die Zahlung hat direkt an den Deutschen Tanzsportverband (DTV) zu erfolgen.
Fragen zum Thema "Lehrgänge"?
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