Im November kein Sport in den Vereinen

Im November kein Sport in den Vereinen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in der ab dem 2. November 2020 gültigen Fassung veröffentlicht.

Daraus ergibt sich, dass ab Montag, 2. November 2020 jegliche Sportausübung in den Vereinen mindestens bis einschließlich zum 30. November 2020 verboten ist.

Die einzige Ausnahme bildet das Training an den nordrhein-westfälischen Landesleistungsstützpunkten des TNW in der Sportart Tanzen, jedoch nur für von diesen zu betreuende Athleten, d. h. ausschließlich für Paare der Landes- und Bundeskader, vorbehaltlich etwaiger Einschränkungen örtlicher Ordnungsbehörden an den jeweiligen Standorten und vorbehaltlich etwaiger Einschränkungen der Betreiber der Stützpunkte.

 

Auszug aus der neuen Coronaschutzverordnung (gültig ab 2. November 2020):

§ 9 Sport

(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen […] ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig.

(2) Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Dezember 2020 untersagt.

(4) Ausgenommen von Absatz 1 und damit unter Beachtung der allgemeinen Regeln dieser Verordnung […] zulässig sind der Sportunterricht der Schulen, […] das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten […].

Die Verordnung gilt vorerst bis einschließlich zum 30. November 2020.

Das TNW-Präsidium bedauert die Verschärfung dieser Regelungen sehr, die zu einem erneuten Stillstand in den Mitgliedsvereinen führt. Die Vereinsverantwortlichen, Trainer*innen und Aktiven haben in den vergangenen Monaten mit viel Engagement und Verantwortungsbewusstsein bewiesen, dass Tanzsport auch unter Einhaltung aller Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen möglich und sicher war. Hoffen wir darauf, dass die Infektionszahlen wieder zurück gehen und die Wiederaufnahme des Sportbetriebs nicht allzu lange auf sich warten lassen wird.

Weitere Informationen:
TNW-Sonderseite zur Corona-Pandemie
Aktuelle Coronaschutzverordnung in der ab dem 2. November 2020 gültigen Fassung (PDF-Dokument)

Veröffentlicht von Andreas Picker

Letzte Änderung: 12. November 2023, 07:09 Uhr

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