Coronavirus: Nordrhein-Westfalen-Plan der Landesregierung / Wiederaufnahme des Vereinssports in NRW

Coronavirus: Nordrhein-Westfalen-Plan der Landesregierung / Wiederaufnahme des Vereinssports in NRW

Das TNW-Präsidium hat den am Mittwoch, 6. Mai 2020 vorgestellten Nordrhein-Westfalen-Plan der Landesregierung, und die damit verbundenen ersten Schritte hin zur Wiederaufnahme des Vereinssports in Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis genommen und prüft, welche Bedeutung dies für unseren Tanzsport hat.

Das TNW-Präsidium verweist eindeutig auf die Informationen des Landessportbundes NRW, der durch seinen intensiven Kontakt mit der Staatskanzlei mit Weitblick und rechtlichem Hintergrund Empfehlungen für die angeschlossenen Landesverbände und ihre Vereine veröffentlicht.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung ist gültig ab Donnerstag, 7. Mai 2020 und tritt mit Ablauf des 11. Mai 2020 außer Kraft. Für die Zeiträume ab dem 11. Mai 2020 lag eine Verordnung auch am späten Freitagabend (8. Mai 2020) leider noch nicht vor.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen teilte den folgenden Zeitplan mit:

  • Ab Donnerstag, 7. Mai 2020 ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.

 

  • Ab Montag, 11. Mai 2020 ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich

 

  • Ab Samstag, 30. Mai 2020 soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden. Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet. Diese Termin stellt lediglich eine Zielgröße dar. Ein konkreter Termin wird erst nach aktuellen Bewertungen der Lage in diesem Zeitraum genannt werden können.

 

Die Ausübung des Sport- und Trainingsbetriebs in unseren Vereinen wird also auch weiterhin erst einmal nicht wie gewohnt stattfinden können. Ob und unter welchen Abstands- und Hygieneauflagen unsere Vereine ab Montag, 11. Mai 2020 wieder anbieten können, ist auf Grund der noch ausstehenden Veröffentlichung der dann gültigen Coronaschutzverordnung noch nicht absehbar. Auch die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen fehlen noch.

Der Landessportbund hat einen Wegweiser für Vereine mit Empfehlungen bei der Wiedereröffnung des Sportbetriebs im Rahmen der Corona-Pandemie veröffentlicht. Die Checkliste kann bereits jetzt zur allgemeinen Vorbereitung auf die zu erwartenden Maßnahmen genutzt werden.

Für vereinseigenen Anlagen sind natürlich die Vereine in der Verantwortung, Vorgaben der Coronaschutzverordnung umzusetzen. Die Vereine sollten sich bei Fragen zur Coronavirus-Situation weiterhin an die örtlichen Gesundheitsämter wenden.

Sobald dem TNW-Präsidium neue weitreichende Informationen zur Verfügung stehen, werden wir unsere Mitgliedsvereine an dieser Stelle erneut informieren.

Weitere Informationen:
LSB NRW: Wiederaufnahme des Sportbetriebs (externer Link)
LSB NRW: Vereinsportal VIBSS – Corona (externer Link)
LSB NRW: Wegweiser für Vereine / Checkliste (PDF-Dokument)
Landesregierung NRW: Pressemitteilung vom 6. Mai 2020 (externer Link)
Landesregierung NRW: Aktuelle Coronaschutzverordnung in der ab dem 11. Mai 2020 gültigen Fassung (PDF-Dokument)

Wichtiger Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Der TNW verweist auf Informationen externer Quellen und erteilt hierbei keine rechtlich verbindlichen Auskünfte.

Veröffentlicht von Andreas Picker

Letzte Änderung: 10. November 2020, 10:37 Uhr

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