Wiedereinstieg in den Wettkampfbetrieb – Update 20.Juli
In seiner letzten Videokonferenz hat das DTV-Präsidium ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Wiedereinstieg in den Wettkampfbetrieb beschlossen. Dies wurde durch den Sportausschuss sowie den Länderrat bestätigt. Die Maßnahmen wurden zur Unterstützung der Vereine verabschiedet, mit dem Ziel, den Paaren aller Startklassen den Start bei offenen Turnieren zu ermöglichen.
Das Maßnahmenpaket gilt für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis zum 31.12.2020.
- Die Frist von 4 Monaten zur Anmeldung offener Turniere muss nicht eingehalten werden, eine kurzfristige Anmeldung ist möglich (2 Wochen vor Turnier). Die kurzfristig angemeldeten Turniere werden jeweils in einer Newsmeldung im Internet veröffentlicht.
- Eine Begrenzung der Teilnehmerzahl ist möglich.
- Die Möglichkeit des Doppelstarts kann im Hinblick auf die Begrenzung der Teilnehmerzahl ausgesetzt werden.
- Die Reduzierung auf drei Wertungsrichter*innen bei offenen Turnieren ist möglich.
(Es gilt TSO D 7.2, Genehmigung durch LTV-Sportwart) - Eine geänderte Turnierdurchführung bezüglich der Paaranzahl auf der Tanzfläche und der Rundeneinteilung zur Erfüllung von Auflagen während der Coronakrise ist möglich.
- Aufgrund der derzeitigen Situation (Corona-Pandemie) verzichtet der DTV ab dem 19.06.2020 bis zum 31.12.2020 auf alle Turnieranmeldegebühren (ausgenommen WDSF Turnieranmeldegebühren) – bereits veröffentlicht –
- Finanzielle Zuschüsse des DTV zur Reduzierung der Wertungsrichterkosten sind möglich.
- Entsprechende Genehmigungen erteilt auf Antrag des jeweiligen Ausrichters der Bundessportwart, bei finanziellen Zuschüssen muss die Zustimmung des DTV-Schatzmeisters eingeholt werden.
Damit unterstützt der DTV ausdrücklich das Engagement seiner Ausrichter, die vor Ort trotz zahlreicher Lockerungen teilweise nur unter sehr schwierigen Bedingungen Wettbewerbe ermöglichen können, um den Tänzerinnen und Tänzern von Tanzsport Deutschland wieder eine Perspektive zu bieten.
Der DTV schließt sich damit dem Weg des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) an und sieht mit den oben genannten Maßnahmen einen Weg zum kontrollierten und stufenweisen Wiedereinstieg in das Sportgeschehen.
Die örtlichen Verordnungen zu Hygienekonzept, Kontaktnachverfolgung, Abstandsregelungen und Zuschaueranzahl sind zwingend einzuhalten.