Corona-Update: Teilnehmergrenze für Kontaktsport von 10 auf 30 erhöht

Corona-Update: Teilnehmergrenze für Kontaktsport von 10 auf 30 erhöht

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die ab 15. Juli 2020 gültig ist. Die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs ohne Mindestabstand während der Sportausübung ist dann mit bis zu 30 Personen zulässig, sofern die einfache Rückverfolgbarkeit sichergestellt wird.
 

Für die Vereine ergeben sich somit neue Möglichkeiten, den Trainingsbetrieb zu erweitern. Im Gruppentraining könnten somit z. B. 14 Paare gemeinsam mit einem Trainer / einer Trainerin aktiv werden.
 
In der aktuellen Coronaschutzverordnung wird erstmals auf einen Wettbewerbsbetrieb ohne Mindestabstand Bezug genommen. Die entsprechenden Vorgaben werden – auch in Rücksichtnahme mit ausstehenden Beschlüssen des Deutschen Tanzsportverbandes – geklärt und seitens des TNW-Präsidiums in den nächsten Tagen im Rahmen einer „Empfehlung für den Wettbewerbsbetrieb“ veröffentlicht werden.
 
Alle aktualisierten Informationen sind auf der Corona-Sonderseite unter https://www.tnw.de/corona zu finden. Hier kann auch die aktualisierte Handreichung mit Empfehlungen des TNW-Präsidiums heruntergeladen werden.

Veröffentlicht von Andreas Picker

Letzte Änderung: 10. November 2020, 10:02 Uhr

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