Erinnerung: Mitgliedererhebung DTV & Bestandserhebung LSB 2023

Erinnerung: Mitgliedererhebung DTV & Bestandserhebung LSB 2023

Die Fristen zur Meldung der Mitgliederzahlen an den Deutschen Tanzsportverband (DTV) und den Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB) enden bereits am 15.01.2023 (DTV) bzw. am 28.02.2023 (LSB).

Wir bitten alle Vereine, die Mitgliedererhebung noch an diesem Wochenende fristgerecht abzuschließen. Gemäß Finanzordnung des DTV sind diese Zahlen zum Stichtag 01.01.2023 fristgerecht bis zum 15.01.2023 zu übermitteln. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Email des DTV.

Beitragsrechnung des TNW für das Jahr 2023:

Der Tanzsportverband Nordrhein-Westfalen (TNW) übernimmt für seine Beitragsrechnung die an den DTV übermittelten Werte. Bei einer Nichtmeldung entstehen durch die satzungskonforme Schätzung seitens des DTV unter Umständen nicht unerhebliche Mehrkosten, da sowohl der DTV als auch der TNW die Beitragsrechnung dann auf Grundlage der Schätzung stellt. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach neuer Finanz- und Kostenordnung des TNW weitere Zusatzkosten entstehen, sobald die Schätzung durch die Vereine unterjährig korrigiert wird. Konkret werden 10% des Differenzbetrages aufgeschlagen, mindestens jedoch EUR 50,00. Näheres finden Sie in der Finanz- und Kostenordnung des TNW im Download-Bereich.

Auszug aus der E-Mail vom Landessportbund NRW (LSB) an alle Vereine vom 12.12.2022:

„[…] ab sofort können Sie die Mitgliederzahlen zum 01.01.2023 für Ihren Sportverein online an den Landessportbund NRW melden. Die Erfassung der Daten ist bis zum 28.02.2023 möglich. Gerade in diesem Jahr ist die Erhebung der Mitgliederzahlen besonders wichtig, um die Auswirkungen der verschiedenen Krisen auf die Sportvereine anhand von Mitgliederzahlen dokumentieren zu können. Die gemeldeten Mitgliederzahlen bilden die Grundlage für die Beitragsrechnung. In einigen Förderprogrammen ist die aktuelle Bestandserhebung sogar Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie daher: Melden Sie fristgerecht Ihre Mitgliederzahlen. Sollte eine Meldung der Mitgliederzahlen ausbleiben, dürfen wir die Vorjahreszahlen übernehmen und als Grundlage für die Beitragsrechnung verwenden. Gleichzeitig erlischt der Anspruch auf Fördermittel. Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zum Online-Portal der Bestandserhebung: https://www.lsb-nrw-service.de/bsd/login

Der Tanzsportverband Nordrhein-Westfalen gleicht die dem DTV gemeldeten Mitgliederzahlen mit der Bestandserhebung beim LSB ab. Bei größeren Abweichungen werden entsprechende Klärungen unternommen.

Wir bitten alle Vereine, die Mitgliedermeldung fristgerecht vorzunehmen. Bei Rückfragen steht Ihnen die TNW-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung. Bei technischen Problemen oder falls Sie Ihr Kennwort für das jeweilige Meldeportal vergessen haben, kann Ihnen jeweils nur der DTV bzw. LSB weiterhelfen. Bitte wenden Sie sich daher an die Ihnen von DTV bzw. LSB genannten Ansprechpersonen.

Veröffentlicht von Benjamin Hirsch

Letzte Änderung: 14. Januar 2023, 16:11 Uhr

Facebook
WhatsApp
Email

Diese Website nutzt Cookies, um bestmögliche Funktionalität bieten zu können.