Neuigkeiten zu Hochwasserhilfen des Landes NRW

Neuigkeiten zu Hochwasserhilfen des Landes NRW

In einem Schreiben des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) an die Mitgliedsorganisationen, das vom Deutschen Tanzsportverband an den TNW weitergeleitet wurde, ging es um den Themenkomplex der „Hochwasserhilfen“. In diesem Bezug liegt nun auch die nötige Verwaltungsvereinbarung für NRW vor.

Vereinseigene Sportstätten können auf der Basis des Aufbauhilfegesetzes 2021 auch mit Hilfen in Höhe der vollständigen Schadenssumme rechnen. Die Verwaltungsvereinbarung aus Nordrhein-Westfalen liegt nun vor (siehe Link).

Sportvereine werden demnach als „gemeinnützige Träger sozialer Infrastruktur“ im Sinne der Verordnung betrachtet und zur Daseinsvorsorge gezählt. Damit sind vereinseigene Sportstätten der kommunalen Infrastruktur gleichgestellt.

Der DOSB-Präsident Alfons Hörmann schreibt hierzu: „Diese pragmatische Lösung im Sinne der Sportvereine begrüßen wir ausdrücklich und danken den jeweiligen Landesregierungen.“

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Veröffentlicht von Dagmar Stockhausen

Letzte Änderung: 17. September 2021, 14:04 Uhr

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