Eine aktualisierte, transparente und von den Vereinen finanzierbare Ordnung für Aufwandsentschädigungen zu schaffen, war die Aufgabe einer vom Präsidium des TNW ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe.
Bei einer ersten Vorbesprechung mit über 60 teilnehmenden Personen aus dem Kreis von Wertungsgericht, Turnierleitungen und Veranstaltern von Großturnieren bildete sich ein Kern von sechs Personen.
Es ging zunächst darum, sich den aktuellen Veränderungen im Tanzsport (schwindende Startzahlen auf „normalen“ Turnieren, durch die Pandemie und andauernde Inflation geschwächte finanzielle Situation vieler Vereine) bewusst zu werden, um aber auch gleichzeitig dem hohen Aufwand, sowohl zeitlich als auch finanziell, unserer Wertungsgerichte und Turnierleitungen gerecht zu werden. Daneben wollte die Arbeitsgruppe auch eine Transparenz herstellen, da sich in der Vergangenheit einige „Vergütungen“ verselbständigt hatten bzw. es keine festen Regelungen gab. Zu diesem Zweck wurde die Ordnung auch durch eine „Kommentierung“ ergänzt, in der einige Passagen klargestellt und Abrechnungsbeispiele gegeben werden.
Diese „Ordnung zur Aufwandsentschädigung“ bestimmt nun die für Turniere ab dem 01.07.2024 geltende Regelung der Erstattungen von Fahrt- bzw. Übernachtungskosten und der Zahlung von Spesen. Im Einzelnen wird in der Höhe der Aufwandsentschädigungen noch unterschieden zwischen offenen Turnieren, Landesmeisterschaften, Ligaturnieren der Formationen und den Großturnieren bzw. Verbandsturnieren. Nicht in dieser Regelung enthalten sind vom DTV vergebene und veranstaltete Turniere wie z.B. Ranglisten, Deutsche Meisterschaften oder Ligaturniere des JMC.
Kern der neuen Ordnung sind die Entschädigung der entstandenen Fahrtkosten mit den bisher gelten €0,30 pro km, mit der Begrenzung auf 600 km oder €180 bei Landesmeisterschaften und Ligaturnieren bei Anreise aus einem anderen Landesverband bzw. 400 km oder €120 bei allen anderen Turnieren. Bei Einsätzen über mehrere Tage oder mit besonders langen Einsatzzeiten wurde ein entsprechender Übernachtungsanspruch geregelt. Daneben werden die Spesen auf €20 pro Einsatztag festgelegt. Begleitpersonen haben keinen Anspruch auf kostenfreien Eintritt. Bei Großturnieren wurde die Aufwandsentschädigung auf €50 maximal begrenzt und für die Verbandsturniere mit €30 pro Einsatztag festgelegt.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der neuen Ordnung und ihrer Kommentierung im Downloadbereich unter der Rubrik Leistungssport.
Text: Oliver Wöstenfeld
Arbeitsgruppe: Jörg Saalmann, Christoph Schüth, Alexander Voges, Oliver Wöstenfeld, Benjamin Hirsch, Saskia von Schroeders