Vergütung von Turnierleitung und Wertungsgericht sowie DTSA-Abnahmen im Jahr 2023

Vergütung von Turnierleitung und Wertungsgericht sowie DTSA-Abnahmen im Jahr 2023

Die Dokumente im Downloadbereich, die die Vergütung von Wertungsgericht sowie DTSA-Abnahmen regeln, wurden für das Jahr 2023 aktualisiert. Im Vergleich zum Jahr 2022 gibt es keine Änderungen.

Die Vergütung auf vom TNW ausgeschriebenen Turnieren und offenen Turnieren im TNW wird ab 2023 in der Ausschreibung bzw. bei Genehmigung dieser Turniere vorgegeben. Bindend sind ab jetzt also immer die Bedingungen, die der Ausrichter bei Genehmigung der Turnierveranstaltung akzeptiert hat. Zur Übersicht wurde im Download-Bereich unter Leistungssport ein Informationsblatt eingestellt, welches die Vergütung auf den unterschiedlichen Turnieren im TNW für das Jahr 2023 zusammenfasst.

Die Vergütung bei DTSA-Abnahmen im Jahr 2023 wurde im Download-Bereich unter Breitensport veröffentlicht.

Das Präsidium des TNW hat in seiner Sitzung am 05.10.2022 beschlossen, dass ab dem Jahr 2024 alle oben angegebenen Vergütungen verpflichtend unbar erfolgen müssen. Dieser Zeitpunkt wurde gewählt, um unterschiedliche Regeln in 2023 zu vermeiden. Beginnend mit den Ausschreibungen für Landes- und Gebietsmeisterschaften sowie NRW-Pokalen für 2024, werden Änderungen bei den Vergütungen ab 2024 vorbereitet. Bei Bewerbung um Turniere für 2024 bitten wir daher um sorgfältiges Lesen der einzureichenden Unterlagen.

Die Dokumente zur Vergütung im Jahr 2024 werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.

Direkt zu den angesprochenen Informationen geht es mit den folgenden Links:

Vergütung bei Turnieren
Vergütung bei DTSA-Abnahmen

Veröffentlicht von Benjamin Hirsch

Letzte Änderung: 31. Dezember 2022, 16:19 Uhr

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