Mitgliedererhebung DTV & Bestandserhebung LSB 2022

Mitgliedererhebung DTV & Bestandserhebung LSB 2022

In ihren E-Mails vom 26.11.2021 (DTV) und 15.12.2021 (LSB) informierten die Verbände alle Mitgliedsvereine, die Mitglieder- bzw. Bestandserhebung fristgerecht bis zum 15.01.2022 (DTV) bzw. 28.02.2022 (LSB) abzugeben.

Auszug aus der E-Mail des Deutschen Tanzsportverbandes (DTV) vom 26.11.2021:

„[…] das Portal für die Mitgliedererhebung 2022 ist ab sofort geöffnet. Gemäß den Richtlinien des DOSB werden die Mitglieder nach Jahrgängen erfasst. Wir bitten um Übermittlung der Mitgliedermeldung 2022 […] bis zum 15.01.2022 über das Tanzsport-Portal (https://ev.tanzsport-portal.de/). […] Bitte achten Sie beim eintragen der Mitgliederzahlen darauf, dass die Gesamtzahl der Mitglieder (jugendliche, aktive, passive, unterstützende und fördernde Mitglieder sowie Ehrenmitglieder) Ihres Tanzsportvereins/Ihrer Tanzsportabteilung auswiesen werden muss. Dies ist vom Verein in der Mitgliedermeldung vor dem Absenden an den DTV zu bestätigen. […] Stichtag für die Mitgliedererhebung ist gemäß der DTV-Finanzordnung § 1 Abs. 4.2. der 01.01.2022.“

Auszug aus der E-Mail vom Landessportbund NRW (LSB) vom 15.12.2021:

„[…] ab sofort können die Vereine in NRW ihre Bestandserhebung für das Jahr 2022 wieder online an den Landessportbund NRW melden. Die Erfassung der Daten ist bis zum 28. Februar 2022 möglich. Gerade in diesem Jahr ist die Erhebung der Mitgliederzahlen besonders wichtig, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Sportorganisationen auch anhand von Mitgliederzahlen dokumentieren zu können. Darüber hinaus ist die Erfassung Ihrer Daten sowohl aus allgemeinen statistischen Gründen erforderlich als auch notwendig, um Grundlagen für die Erhebung von Beiträgen und Gebühren zu erhalten. Gleichfalls kann Ihr Verein nur Fördermittel oder Zuschüsse des LSB NRW bzw. des Landes NRW erhalten, wenn Sie Ihre Mitgliederzahlen bis zum angegebenen Datum gemeldet haben. Falls Sie nicht melden, werden für die Bestandserhebung die Zahlen aus dem Vorjahr übernommen.
Dann besteht für Ihren Verein keine Möglichkeit, Fördermittel bzw. Zuschüsse für das Jahr 2022 zu beantragen! Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zum Online-Portal der Bestandserhebung: https://www.lsb-nrw-service.de/bsd/login

Der Tanzsportverband Nordrhein-Westfalen übernimmt für seine Beitragsrechnung die an den DTV übermittelten Werte und gleicht diese mit der Bestandserhebung beim LSB ab. Bei größeren Abweichungen werden entsprechende Klärungen unternommen.

Wir bitten alle Vereine, die Mitgliedermeldung fristgerecht vorzunehmen. Bei Rückfragen steht Ihnen die TNW-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung. Bei technischen Problemen oder falls Sie Ihr Kennwort für das jeweilige Meldeportal vergessen haben, kann Ihnen jeweils nur der DTV bzw. LSB weiterhelfen. Bitte wenden Sie sich daher an die in den E-Mails angegebenen Personen.

Veröffentlicht von Andreas Picker

Letzte Änderung: 15. Dezember 2021, 11:58 Uhr

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