
Ab 28.05.2021: Neue Coronaschutzverordnung
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung vom 26. Mai 2021 veröffentlicht. Sie beinhaltet in Abhängigkeit von den regionalen Inzidenzzahlen unter 100 ein dreistufiges Öffnungsmodell. Die einzelnen Mitgliedsvereine müssen also prüfen, in welcher der drei Inzidenzstufen sich die einzelnen Kreise und Städte in NRW befinden.