Ab 28.05.2021: Neue Coronaschutzverordnung

Ab 28.05.2021: Neue Coronaschutzverordnung

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung vom 26. Mai 2021 veröffentlicht. Sie beinhaltet in Abhängigkeit von den regionalen Inzidenzzahlen unter 100 ein dreistufiges Öffnungsmodell. Die einzelnen Mitgliedsvereine müssen also prüfen, in welcher der drei Inzidenzstufen sich die einzelnen Kreise und Städte in NRW befinden.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  1. Sport drinnen ist ab einer Inzidenz von unter 50 mit negativem Testergebnis, für Geimpfte und Genesene unter Einhaltung der Rückverfolgbarkeit wieder erlaubt.
  2. Die Regelungen für Kaderathleten an Landesleistungsstützpunkten bleiben bestehen.
  3. Wettkampfsport drinnen ist ab einer Inzidenz von unter 50 unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
  4. Hygienekonzepte, Tests und die gesicherte Rückverfolgbarkeit müssen nun wieder aufgegriffen und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.

Das TNW-Präsidium hat hierzu erneut Empfehlungen für Tanzsportvereine für den Sportbetrieb im Rahmen der Corona-Pandemie zusammengestellt.

Weitere Informationen & Download der Empfehlungen auf unserer Corona-Sonderseite: https://tnw.de/corona/

Veröffentlicht von Andreas Picker

Letzte Änderung: 28. Mai 2021, 09:43 Uhr

Facebook
WhatsApp
Email

Diese Website nutzt Cookies, um bestmögliche Funktionalität bieten zu können.