
Coronaschutzverordnung: Keine wesentlichen Veränderungen
Die Regelungen der Coronaschutzverordnung, die seit dem 15. Juli 2020 in ganz Nordrhein-Westfalen gelten, wurden verlängert und in der ab dem 1. September 2020 gültigen Fassung veröffentlicht. Die Verordnung gilt vorerst bis einschließlich zum 15. September 2020. Für den Bereich Sport (§ 9) ergeben sich keine wesentlichen Änderungen. Training und