Coronaschutzverordnung: Keine wesentlichen Veränderungen

Coronaschutzverordnung: Keine wesentlichen Veränderungen

Die Regelungen der Coronaschutzverordnung, die seit dem 15. Juli 2020 in ganz Nordrhein-Westfalen gelten, wurden verlängert und in der ab dem 1. September 2020 gültigen Fassung veröffentlicht. Die Verordnung gilt vorerst bis einschließlich zum 15. September 2020. Für den Bereich Sport (§ 9) ergeben sich keine wesentlichen Änderungen.

Training und Wettbewerbe sind während der Sportausübung auch weiterhin ohne Mindestabstand mit bis zu 30 Personen (in Trainingsgruppen inklusive Trainer) möglich.

Der ursprüngliche Absatz (3) des § 9 wurde in Absatz (6) umbenannt. Bei der Formulierung, dass das Betreten der Sport- oder Wettbewerbsanlage durch bis zu 300 Zuschauer zulässig ist, wurde der Begriff „gleichzeitig“ ergänzt.

Die aktualisierten Informationen können auf der Corona-Sonderseite des TNW eingesehen werden: HIER KLICKEN

Veröffentlicht von Andreas Picker

Letzte Änderung: 9. November 2020, 13:02 Uhr

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