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DTV-Sportausschuss beschließt vereinfachte länderübergreifende Meldung zu Lehrgängen

Der DTV-Sportausschuss hat in seiner Sitzung vom 13./14.09.2025 eine Vereinfachung der Regelung für die länderübergreifende Meldung zu Lehrgängen beschlossen. Für Lizenzerhalt-Lehrgänge entfällt die Bestätigung.

Für Erhaltslehrgänge gilt:

  • Meldungen zu Erhaltslehrgängen – auch über Ländergrenzen hinweg – erfolgen direkt vom Teilnehmenden auf einem in der Lehrgangsausschreibung genannten Meldeweg *.

Für Erwerbslehrgänge gilt:

  • Meldungen von Teilnehmenden zu Erwerbslehrgängen des eigenen Landesverbandes erfolgen direkt vom Teilnehmenden auf einem in der Lehrgangsausschreibung genannten Meldeweg *.
  • Meldungen von Teilnehmenden zu Erwerbslehrgängen außerhalb des eigenen Landesverbandes (z.B. Lehrgänge anderer Landesverbände oder des DTV) bedürfen der Zustimmung des eigenen Landesverbandes und erfolgen über den Lehrwart oder Sportwart des Landesverbandes des Teilnehmers.
  • Direktmeldungen von Lehrgangsteilnehmenden zu Erwerbslehrgängen, z.B. über Online-Portale, sind jedoch zulässig. Die Zustimmung zur Teilnahme muss in diesen Fällen vor Lehrgangsbeginn durch den ausrichtenden Verband eingeholt werden.

* Im TNW erfolgen alle Meldungen über die Online-Anmeldung (MeinSportNetz NRW). Bei Erwerbslehrgängen erhalten die Teilnehmenden aus anderen Landesverbänden mit der Anmeldebestätigung ein Formular zur Einholung der Zustimmung des eigenen Landesverbandes. Die Vereinsbestätigung entfällt zukünftig in allen Fällen sowohl bei Erhalts- als auch Erwerbslehrgängen.

Veröffentlicht von Andreas Picker

Letzte Änderung: 10. November 2025, 17:16 Uhr

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