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Wichtige Informationen zum sogenannten „Herrenberg-Urteil“

Das im Juni 2022 vom Bundessozialgericht ergangene sogenannte „Herrenberg-Urteil“ führt immer wieder zu Fragen im Zusammenhang mit der honorarbasierten Tätigkeit von Trainerinnen und Trainern bei Aus- und Fortbildungen. Aufgrund diverser Unsicherheiten zu dieser Thematik hat der Gesetzgeber nun eine Übergangsregelung getroffen, die rückwirkend seit dem 1. März 2025 befristet bis zum 1. Januar 2027 gilt.  Diese besagt, dass für Lehrkräfte, die bisher auf Honorarbasis als Selbstständige tätig waren und für die keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, eine Versicherungs- und Beitragspflicht aufgrund einer abhängigen Beschäftigung – wenn überhaupt – erst ab dem 1. Januar 2027 eintritt.

Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen und der DOSB sind aktuell bemüht, eine grundsätzliche Neuregelung dieser Thematik zu erwirken, um eine rechtssichere Aufrechterhaltung der Qualifizierungsarbeit mit selbständig tätigen Honorarkräften zu ermöglichen. Aufgrund der Rechtsunsicherheit muss hier jede Organisation einstweilen für sich selbst entscheiden.

Weitere Informationen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2025/250214-bundesrat-uebergangsregelung-lehrtaetigkeit.html

Veröffentlicht von Christoph Voelzke

Letzte Änderung: 20. März 2026, 14:33 Uhr

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