Jugendschutz
Jugendschutzprädikat des Deutschen Tanzsportverbandes
Der TNW-Jugendvorstand hat im Rahmen seiner Klausurtagung am 23.09.2023 beschlossen, sich um das Jugendschutzprädikat des Deutschen Tanzsportverbandes zu bemühen. Im Laufe der Folgemonate wurden und werden nun die notwendigen Informationen zusammengetragen, Schulungen besucht und weitere Schritte begangen.
Im Frühsommer 2024 erhielt die TNW-Jugend als Anerkennung ihrer Leistungen das DTV-Jugendschutzprädikt überreicht.
Informationen zum Jugendschutzprädikat des Deutschen Tanzsportverbandes sind hier zu finden.
Landeskinderschutzgesetz
Ebenso wie die Bemühungen um das Jugendschutzprädikat des Deutschen Tanzsportverbandes hat der TNW – Jugendvorstand sich einstimmig darüber verständigt, die vom LSB NRW vorgegebenen Schritte zur Umsetzung der Forderungen des Landeskinderschutzgesetzes NRW zu gehen. Dieses Vorhaben soll im Jahr 2024 realisiert werden. Einen ersten Bericht dazu soll es auf der Jugenddelegiertenversammlung 2024 geben.
Schutzkonzeptgenerator - Information des LSB NRW
Zur Unterstützung bei der Erstellung von Schutzkonzepten hat der LSB NRW – mit finanzieller Förderung durch die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) – ein bundesweit bislang einzigartiges Online-Tool entwickelt: den Schutzkonzeptgenerator.
Der Schutzkonzeptgenerator bietet ein Grundgerüst mit Leitfäden, Tipps und Mindeststandards. Er soll Sportvereine dabei unterstützen, ihr eigenes, maßgeschneidertes Schutzkonzept effizient zu entwickeln. Ziel ist es, die erforderliche Risikoanalyse greifbarer zu machen und den damit verbundenen Schreibprozess zu verschlanken. So lässt sich die Erstellung eines Schutzkonzeptes umfassend unterstützen – eine individuelle Beratung kann der Generator allerdings nicht ersetzen.
Nach einer rund zweijährigen Projektzeit wird der Schutzkonzeptgenerator nun in einem ersten Schritt am 06. Oktober 2025 für die ca. 600 NRW-Sportvereine mit Freiwilligendienst-Einsatzstellen geöffnet. In einem zweiten Schritt soll der Generator ab dem Jahr 2026 allen Sportvereinen in NRW zur Verfügung stehen.
Die schrittweise Öffnung orientiert sich an der bestehenden Beschlussfassung, nach der alle Einsatzstellen im Freiwilligendienst bis zum Bildungsjahr 2026/2027 ein eigenes Schutzkonzept vorlegen müssen. Um dem damit verbundenen Informations- und Beratungsbedarf strukturiert begegnen zu können, wird der Generator zunächst diesen Vereinen bereitgestellt.
Bei Fragen zum neuen Tool verweist der LSB auf die begleitende Sprechstunde: Kontakt – Schutzkonzeptgenerator – LSB NRW
Weiterführende Fragen können schriftlich an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: info@schutzkonzeptgenerator.nrw
Die Beantwortung der Fragen erfolgt über den LSB.
Eine Informationsveranstaltung zur Vorstellung des Schutzkonzeptgenerators ist in Planung.
Ansprechpersonen interpersonale Gewalt


Weiterführende Informationen, Kontakt zu Anlaufstellen und Beratungsangebote:
Safe Sport e.V.
Externer Link (safesport.dosb.de)
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