Lehrgänge

Auf dieser Seite werden allgemeine Informationen zu Lehrgängen dargestellt. Weitere Informationen sind in den Unterkategorien zu Lizenzerwerb-, Lizenzerhalt- und Sportförderlehrgängen zu finden.

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Der Tanzsportverband Nordrhein-Westfalen bietet regelmäßig Ausbildungen für Trainer*innen, Wertungsrichter*innen und Turnierleiter*innen an. In diesem Bereich sind weitere Informationen zu den aktuell angebotenen Lizenzerwerb-Lehrgängen zu finden.

Um eine DOSB- oder DTV-Lizenz auch weiterhin nutzen zu können, muss diese alle zwei Jahre verlängert werden. Der Lizenzzeitraum beginnt in einem geraden Jahr und endet in einem ungeraden Jahr. Hierfür werden eine Reihe von Lizenzerhalt-Schulungen für Trainer*innen, Wertungsrichter*innen und Turnierleiter*innen angeboten.

Sportförderlehrgänge

Der Tanzsportverband Nordrhein-Westfalen bietet regelmäßig Sportförderlehrgänge bei wechselnden Trainerinnen und Trainern für Tänzerinnen und Tänzer im Breitensport sowie Paare des Leistungssports aller Altersgruppen an. In diesem Bereich sind weitere Informationen zu den aktuell angebotenen Sportförderlehrgängen zu finden.

Mehr erfahren

Anmeldung & Infos

Die Online-Anmeldung muss über das Qualifizierungsportal mein SportNetz NRW vorgenommen werden. Dort werden unter „Tanzsport“ alle verfügbaren Lehrgänge detailliert angezeigt. Die Zahlung ist bequem per Lastschrift möglich. Alternativ wird eine Rechnung über den Gesamtbetrag an den Rechnungsempfänger gesandt.

Fragen & Antworten

Meldungen zu Erwerbs- und Erhaltslehrgängen erfolgen direkt vom Teilnehmenden ausschließlich über das Qualifizierungsportal mein SportNetz NRW. Die Lehrgänge im Anmeldeportal sind jeweils auf den Informationsseiten Lizenzerwerb bzw. Lizenzerhalt verlinkt.

Für Teilnehmende aus dem TNW gilt:

  • Eine Vereinsbestätigung ist sowohl bei Erhalts- als auch Erwerbslehrgängen nicht erforderlich.


Für Teilnehmende aus anderen Landestanzsportverbänden (LTV) gilt:

  • Bei Meldungen zu Erhaltslehrgängen ist eine Genehmigung des eigenen LTV nicht erforderlich.
  • Meldungen zu Erwerbslehrgängen bedürfen der Zustimmung des eigenen LTV und erfolgen über den jeweiligen Lehrwart oder Sportwart des LTV des Teilnehmers. Die Teilnehmenden aus anderen LTV erhalten mit der Anmeldebestätigung ein Formular zur Einholung der Zustimmung des eigenen LTV.

Die Teilnahme an einem Lehrgang in einem anderen Landestanzsportverband (LTV) ist möglich. Es gelten die folgenden Meldewege:

  • Meldungen zu Erhaltslehrgängen erfolgen direkt vom Teilnehmenden auf einem in der Lehrgangsausschreibung genannten Meldeweg.
  • Meldungen zu Erwerbslehrgängen können direkt vom Teilnehmenden erfolgen, bedürfen jedoch der Zustimmung des TNW.  Diese muss vor Lehrgangsbeginn eingeholt werden (z. B. per E-Mail an die Vizepräsidentin Lehre oder Geschäftsstelle).

Die Meldung erfolgt über den eigenen Verein an die TNW-Geschäftsstelle (vorzugsweise per E-Mail). Die Anmeldungen aus Nordrhein-Westfalen werden gesammelt und von der TNW-Vizepräsidentin Sport fristgerecht an die DTV-Geschäftsstelle weitergeleitet. Die Zahlung hat direkt an den Deutschen Tanzsportverband (DTV) zu erfolgen.

Downloads

Anmeldebedingungen

PDF-Dokument (.pdf)

Weitere Informationen

Deutscher Tanzsportverband - Lehre

Externer Link (tanzsport.de)

Fragen zum Thema "Lehrgänge"?

Jetzt einfach Kontakt aufnehmen, eine Nachricht über das Kontaktformular versenden oder einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren. Wir melden uns!

Joanna Miozga

Vizepräsidentin Lehre

Andreas Picker

Geschäftsstellenleiter
#gerneperDu

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