Lizenzen

Informationen zur Gültigkeit von Lizenzen sowie den Prozessen der Lizenzausstellung und -verlängerung.

Die Verlängerung von Trainer*innen-Lizenzen kann über das Online-Formular beantragt werden.

Allgemeine Informationen

Personen, die Mitglied in einem Mitgliedsverein des Tanzsportverbandes Nordrhein-Westfalen sind, können folgende Lizenzen erhalten: Turnierleiter*in (DTV), Wertungsrichter*in (DTV) und Trainer*in (DOSB).

Die Lizenzerteilung und -verlängerung für Turnierleiter*innen und Wertungsrichter*innen erfolgt über den Deutschen Tanzsportverband. Die Trainer*innen-Lizenzen des Deutschen Olympischen Sportbundes können über den Tanzsportverband Nordrhein-Westfalen beantragt werden.

Auf dem TNW-Verbandstag am 27.09.2020 wurde beschlossen, dass die Gebühren für die Ausstellung und Verlängerung von Trainer*innen- und DTSA-Abnehmer*innenlizenzen ab sofort entfallen.

Gültigkeit von Lizenzen

Die Turnierleiter*innen-, Wertungsrichter*innen-, Trainer*innen-und DTSA-Abnehmer*innen-Lizenzen im DTV müssen wie folgt erhalten werden:

Der Lizenzzeitraum für Turnierleiter*innen-, Wertungsrichter*innen-, Trainer*innen- und DTSA-Abnehmer*innen-Lizenzen beginnt mit einem geraden Jahr und dauert zwei Jahre, also ist der nächste Lizenzzeitraum 2026/2027.

Alle Turnierleiter*innen-, Wertungsrichter*innen-, Trainer*innen- und DTSA-Abnehmer*innen-Lizenzen, bei welchen in den Jahren 2024/2025 die entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen besucht wurden, sind im Lizenzzeitraum 2026/2027 gültig.

Um diese Lizenzen auch im Lizenzzeitraum 2028/2029 zu erhalten, müssen die entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen in den Jahren 2026/2027 besucht werden.

Folgen des nicht vorhandenen Lizenzerhalts für Turnierleiter*innen-, Wertungsrichter*innen und Trainer*innen-Lizenzen:

Wenn nicht die für die Lizenz erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen besucht wurden, bleibt sie erhalten, aber sie ruht und darf nicht genutzt werden.

Nach dem Besuch einer Fortbildung kann die Lizenz dann ab dem 01.01. des darauf folgen-den Jahres wieder genutzt werden.

Dieser Besuch einer Fortbildungsmaßnahme ist aber eine Nachholschulung, sie gilt nicht für den darauf folgenden Lizenzzeitraum. Soll die Lizenz auch im folgenden Lizenzzeitraum genutzt werden können, muss innerhalb des laufenden Lizenzzeitraums eine zweite Fortbil-dungsmaßnahme besucht werden.

Beispiel: eine Lizenz wurde für 2024 nicht erhalten (keine Fortbildungsmaßnahme in 2022/2023 bzw. wegen Corona auch 2020/2021), dann muss der Lizenzträger in 2024 eine Schulung besuchen, um die Lizenz ab 01.01.2025 wieder nutzen zu können und in 2024/2025 eine zweite Schulung besuchen, um die Lizenz in 2026/2027 nutzen zu können.

Ruht die Lizenz länger, müssen zusätzliche Lerneinheiten absolviert werden. Weitere Informationen können dem Dokument „Erhalt, Ruhe und Verfall von Lizenzen“ entnommen werden.

Ist eine Lizenz länger als sechs Jahre ungültig, muss die gesamte Ausbildung wiederholt werden.

Diese Bestimmungen gelten für Lizenzen aller Lizenzstufen.

Lizenzerteilung

Die Lizenzerteilung für Turnierleiter*innen erfolgt über den Deutschen Tanzsportverband (DTV). Die jeweiligen Anträge auf Lizenzerteilung müssen über den Landestanzsportverband (LTV) an den DTV eingereicht werden. Die Zusendung kann elektronisch per E-Mail an die TNW-Geschäftsstelle erfolgen.

Download des Formulars:
Formulare – Deutscher Tanzsportverband (externer Link)

Die Lizenzerteilung für Wertungsrichter*innen erfolgt über den Deutschen Tanzsportverband (DTV). Die jeweiligen Anträge auf Lizenzerteilung müssen über den Landestanzsportverband (LTV) an den DTV eingereicht werden. Die Zusendung kann elektronisch per E-Mail an die TNW-Geschäftsstelle erfolgen.

Download des Formulars:
Formulare – Deutscher Tanzsportverband (externer Link)

Die Lizenzerteilung für Trainer*innen erfolgt über den Tanzsportverband Nordrhein-Westfalen. Nach Bestehen aller Prüfungsteile und unter Einhaltung der Lizenzvoraussetzungen kann der Antrag auf Lizenzerteilung inkl. Upload der Prüfungsbescheinigung(en) sowie weiterer Dokumente hier direkt online gestellt werden.

Persönliche Daten

Hiermit beantrage ich die Erteilung der folgenden Lizenz(en):

Vereinsbestätigung

Tätigkeiten in anderen Vereinen:

Ich habe die Prüfung in allen Lernbereichen bestanden und weise diese anhand der hochgeladenen Prüfungsbescheinigungen nach.

Bei Antrag für Trainer*in C:
Nachweis einer abgeschlossenen 9‐stündigen Erste Hilfe‐Ausbildung (nicht älter als zwei Jahre):


Ehrenkodex

Für alle ehrenamtlich, neben- und hauptberuflich im Tanzsport Tätigen in Sportvereinen und -verbänden.

Hiermit verspreche ich:

  • Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sowie die der anderen Vereinsmitglieder werde ich respektieren.

  • Ich werde Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialen Verhalten anderen Menschen gegenüber anleiten. Ich möchte sie zu fairem und respektvollem Verhalten innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote gegenüber Mensch und Tier erziehen und sie zum verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und der Mitwelt anleiten.

  • Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen ausrichten und angemessene entsprechende Methoden einsetzen.

  • Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gerechte Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen.

  • Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer, emotionaler oder sexualisierter Art, ausüben.

  • Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Tanzsportdisziplinen eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.

  • Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.

  • Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen und verspreche, alle Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts, gleich und fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken.

  • Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play handeln.

  • Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird. Ich ziehe im „Konfliktfall“ professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene und/oder die auf der Homepage des DTV und der Landesverbände veröffentlichten Ansprechpartner. Der Schutz der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen steht dabei an erster Stelle.

  • Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung dieses Ehrenkodexes.

Datenschutzerklärung für Lizenzinhaber*innen

Der Tanzsportverband Nordrhein-Westfalen e.V. (TNW) legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten und verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

Hiermit willige ich ein, dass der TNW meine personenbezogenen Daten sowie Adressdaten zum Zwecke der Lizenz- und Lehrgangsverwaltung verarbeiten und zur Kommunikation nutzen darf.

Eine Übermittlung von Teilen dieser Daten an die jeweiligen Fachverbände wie Deutscher Tanz-sportverband (DTV), Landessportbund (LSB NRW) und Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) findet nur im Rahmen der Satzungen der Fachverbände für den festgelegten Zweck statt.

Eine Datenübermittlung an Dritte und Datennutzung für Werbezwecke finden nicht statt. Meine Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit durch Erklärung widerrufen werden. Bitte beachten sie, dass bei fehlendem Einverständnis die Teilnahme an Lehrgängen nicht möglich ist und keine Lizenz bearbeitet werden kann.

Jeder Teilnehmer hat im Rahmen der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) z. B. das Recht auf Auskunft über perso-nenbezogenen Daten, die zu seiner Person bei der verantwortlichen Stelle gespeichert sind. Außerdem hat der Teilnehmer, im Falle von fehlerhaften Daten, ein Korrekturrecht.

Ich willige ein, dass der TNW Bilder von sportbezogenen oder gesellschaftlichen Verbandspublikationen veröffentlicht und an die Presse zum Zwecke der Veröffentlichung ohne spezielle Einwilligung weitergibt.

Alle weiteren Bedingungen können in der jeweils gültigen Fassung der Datenschutzordnung des TNW nachgelesen werden.

Lizenzverlängerung

Die Lizenzverlängerung für Turnierleiter*innen erfolgt über den Deutschen Tanzsportverband (DTV). Die absolvierten Lerneinheiten werden vom DTV erfasst und in die Elektronische Sportverwaltung (ESV) eingegeben. Die Sportwarte und Sportwartinnen des eigenen Vereins können die Jahreslizenzen für Turnierleiter*innen in der ESV bestellen.

Die Lizenzverlängerung für Wertungsrichter*innen erfolgt über den Deutschen Tanzsportverband (DTV). Die absolvierten Lerneinheiten werden vom DTV erfasst und in die Elektronische Sportverwaltung (ESV) eingegeben. Die Sportwarte und Sportwartinnen des eigenen Vereins können die Jahreslizenzen für Wertungsrichter*innen in der ESV bestellen.

Die Lizenzverlängerung für Trainer*innen erfolgt über den Tanzsportverband Nordrhein-Westfalen. Nach Absolvierung der vorgegebenen Lerneinheiten kann der Antrag auf Lizenzverlängerung inkl. Upload der Teilnahmebescheinigungen hier direkt online gestellt werden.

Persönliche Daten


Hiermit beantrage ich folgende Lizenzverlängerung:

Ich habe die vorgegebenen Lerneinheiten absolviert und weise diese anhand der hochgeladenen Teilnahmebescheinigungen nach:


Ehrenkodex

Für alle ehrenamtlich, neben- und hauptberuflich im Tanzsport Tätigen in Sportvereinen und -verbänden.

Hiermit verspreche ich:

  • Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sowie die der anderen Vereinsmitglieder werde ich respektieren.

  • Ich werde Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialen Verhalten anderen Menschen gegenüber anleiten. Ich möchte sie zu fairem und respektvollem Verhalten innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote gegenüber Mensch und Tier erziehen und sie zum verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und der Mitwelt anleiten.

  • Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen ausrichten und angemessene entsprechende Methoden einsetzen.

  • Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gerechte Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen.

  • Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer, emotionaler oder sexualisierter Art, ausüben.

  • Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Tanzsportdisziplinen eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.

  • Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.

  • Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen und verspreche, alle Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts, gleich und fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken.

  • Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play handeln.

  • Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird. Ich ziehe im „Konfliktfall“ professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene und/oder die auf der Homepage des DTV und der Landesverbände veröffentlichten Ansprechpartner. Der Schutz der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen steht dabei an erster Stelle.

  • Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung dieses Ehrenkodexes.

Die Lizenzverlängerung für DTSA-Abnehmer*innen erfolgt über den Tanzsportverband Nordrhein-Westfalen. Nach Teilnahme an der vorgegebenen Lizenzerhalt für DTSA-Abnehmer*innen kann der Antrag auf Lizenzverlängerung inkl. Upload der Teilnahmebescheinigung(en) hier direkt online gestellt werden. 

Persönliche Daten


Hiermit beantrage ich folgende Lizenzverlängerung:


Ich habe an einer zum Lizenzerhalt ausgeschriebenen Schulung teilgenommen und weise die vorgegebenen Lerneinheiten, insbesondere die Lerneinheiten aus weiteren Tanzprofilen neben Standard und Latein, anhand der hochgeladenen Teilnahmebescheinigung(en) nach:



FAQ

Antworten auf aktuelle und häufig gestellte Fragen.

Alle durch Prüfung erworbenen Lizenzen müssen bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderjahres beantragt und ausgestellt werden, ansonsten verfallen sie (Tanzspiegel 3/1993).

Ab 01.01.2025 muss für alle Ausbildungen vor Prüfung ein eintragsfreies erweitertes Führungszeugnis in den Abschnitten des Strafgesetzbuchs 13, 15, 17 und 18. Das Führungszeugnis darf nicht älter als sechs Montage sein. Die Kontrolle übernimmt der ausrichtende Verband (LTV bzw. DTV) für alle Teilnehmer eines Lehrgangs. Die Eintragung erfolgt in der Elektronischen Sportverwaltung (ESV). 

Lizenzerteilung
Ein unterschriebener Ehrenkodex muss spätestens bei Beantragung einer Lizenz vorgelegt werden. Die Kontrolle übernimmt der ausrichtende Verband (LTV bzw. DTV) für alle Teilnehmer eines Lehrgangs. Die Eintragung erfolgt in der Elektronischen Sportverwaltung (ESV). 

Lizenzverlängerung
Jeweils zu Beginn eines Lizenz-Zeitraums ist bei Beantragung der Jahreslizenz ein unterschriebener Ehrenkodex vorzulegen.

Weitere Informationen

Deutscher Tanzsportverband - Lehre

Externer Link (tanzsport.de)

Fragen zum Thema "Lizenzen"?

Jetzt einfach Kontakt aufnehmen, eine Nachricht über das Kontaktformular versenden oder einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren. Wir melden uns!

Joanna Miozga

Vizepräsidentin Lehre

Andreas Picker

Geschäftsstellenleiter
#gerneperDu

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