Auslandsstart
Die Regelungen zu Auslandsstarts finden sich in der TSO in Abschnitt E Punkt 3.
Grundsätzlich sind Auslandsstarts anmelde- und genehmigungspflichtig. Durch Ausnahmeregelungen kann in vielen Fällen auf eine Antragsstellung verzichtet werden.
Auslandsstarts - Regelungen im Überblick
Vor der Antragsstellung sollte eine Prüfung der Antragspflicht erfolgen.
Keine Antragspflicht bei:
- WDSF-Turnieren
- Turnieren der nationalen WDSF-Verbände in Staaten mit Grenzverkehrsabkommen (z.B. NADB)
- Turnieren auf Anforderung durch das DTV-Präsidium
Antragspflicht bei:
- Starts für die im DTV keine Zulassung besteht (z.B. andere Startklasse, Wettbewerbsart oder Turniertanz)
Starts bei Nicht-WDSF-Turnieren in Ländern ohne Grenzverkehrsabkommen
Sportwart*innen reichen das Formular spätestens 21 Tage vor dem Turnier bei der TNW-Geschäftsstelle ein!
Platzierungen und Aufstiegspunkte sind vom Vereinssportwart bis zum dem dem Turnier folgenden Dienstag im ESV-Portal für die betreffenden Aktiven einzutragen.
Ablauf der Beantragung
- Antrag herunterladen (PDF-Dokument).
- Antrag vollständig elektronisch ausfüllen (Bitte ohne Schreibschutz abspeichern).
- Antrag per E-Mail an die Geschäftsstelle senden.
- Die TNW-Sportwartin prüft den Antrag.
- Der Antrag wird nach Befürwortung an den DTV weitergeleitet.
Downloads
Auslandsstartgenehmigung
PDF-Dokument (.pdf)
Fragen zum Thema "Auslandsstart"?
Jetzt einfach Kontakt aufnehmen, eine Nachricht über das Kontaktformular versenden oder einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren. Wir melden uns!


Das Kontaktformular steht derzeit aus technischen Gründen nicht zur Verfügung. Bitte nutzen Sie einen anderen Kontaktweg: Kontaktpersonen