Schautänze
Tänzerische Darbietungen von Paaren, Solisten, Duos, Gruppen und Formationen, die außerhalb eines Turnieres vorgeführt werden, sind genehmigungspflichtig.
Die Genehmigung erfolgt mittels eines Formulars durch den Sportwart des Vereins.
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Grundsätze zur Genehmigung
- Aktive müssen im Besitz einer gültigen ID-Karte sowie Jahreslizenz sein
- Fristen zur Anmeldung:
- 10 Tage vor Veranstaltung im eigenen oder fremden LTV
- 3 Wochen vor Veranstaltung mit Fernsehübertragung
- 6 Wochen vor Veranstaltung im Ausland
- Es darf keine Startsperre bestehen und den Startverpflichtungen bei Landesmeisterschaften/Ligaturnieren muss nachgekommen sein
- Weitere Punkte sind der TSO Abschnitt E, Absatz 4 zu entnehmen
Ablauf der Beantragung
- Antrag herunterladen (PDF-Dokument).
- Antrag vollständig elektronisch ausfüllen.
- Antrag per E-Mail an die Geschäftsstelle senden.
- Die TNW-Sportwartin prüft den Antrag für Veranstaltungen im TNW.
- Für Veranstaltungen in fremden LTV´s erfolgt die Bewilligung zusätzlich durch den Sportwart des betroffenen LTV´s
- Bei Veranstaltungen im Ausland wird der Antrag auch vom DTV-Sportwart geprüft
- Dies gilt ebenso für Fernsehübertragungen
Downloads
Schautanzgenehmigung
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