Vereinsmanagement
Vereinsmanagement
Deutscher Tanzsportverband
Der Deutsche Tanzsportverband e.V. (DTV, gegründet 1921) repräsentiert den Tanzsport in Deutschland und ist als Spitzenfachverband Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und im Weltverband World Dance Sport Federation (WDSF).
Aktuelle Themen
Umbenennung der Bezeichnung Masters in Senioren zum 01.01.2026
DTV Website vom 22.07.2025
Nach der Umbenennung der Altersklassen „Senioren“ in „Masters“, die Ende 2022 beschlossen wurde, hat der Verband nach zwei Jahren Bilanz gezogen und alle Paare der Masters-Altersklassen, die 2024 bzw. 2025 eine gültige Jahreslizenz besaßen, um ihr Meinungsbild gebeten.
Die Sportkommission des DTV hat am 01.07.2025 beschlossen, die Bezeichnung Masters zum 01.01.2026 in Senioren umzubenennen.
Selbstständige Anerkennung des Ehrenkodex in der ESV möglich
DTV Website vom 26.06.2025
Die neue Funktion fordert alle Lizenzträger auf der Startseite der Elektronischen Sportverwaltung (ESV) auf, den Ehrenkodex für den nächsten Lizenzzeitraum zu bestätigen, falls dies noch nicht passiert ist. Das Einreichen des unterschriebenen Papierdokuments bei den LTVs oder der DTV-Geschäftsstelle fällt somit weg.
Neuer Fachverband: Bund Deutscher Karneval
DTV Website vom 26.03.2025
Tanzsport Deutschland darf den karnevalistischen Tanzsport im Bund Deutscher Karneval e.V. (BDK) als neuen Fachverband mit Wirkung zum 01.01.2025 herzlich begrüßen.
Landessportbund NRW
Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen ist die Dachorganisation des organisierten und gemeinwohlorientierten Sports in Nordrhein-Westfalen. Er gehört als einer von 16 Landessportbünden in Deutschland dem Deutschen Olympischen Sportbund an. Der TNW ist Fachverband im LSB NRW.
Aktuelle Themen
Unter ‚Aktuelle Themen‘ sind die wichtigsten Neuigkeiten für (Tanz)sportvereine aus den Newslettern des LSB NRW zusammengestellt. Die Auswahl wird regelmäßig aktualisiert.
Landesaktionsplan "Sport und Inklusion 2025 bis 2027 – für mehr Teilhabe durch Sport und Bewegung in Nordrhein-Westfalen“
Newsletter LSB NRW vom 13.02.2026
Die Landesregierung NRW setzt gemeinsam mit dem LSB NRW ein starkes Zeichen für eine inklusive Sportlandschaft: Mit dem Landesaktionsplan „Sport und Inklusion 2025 bis 2027 – für mehr Teilhabe durch Sport und Bewegung in Nordrhein-Westfalen“ wird die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Sport gefördert. Es besteht die Möglichkeit verschiedenste Förderungen und Auszeichnungen als Verein, Organisation, Ehrenamtliche*r oder für Sportgeräte zu erhalten. Ziel ist es, gemeinsam Strukturen zu schaffen, die Inklusion im Sport nachhaltig verankern. Auf der Website des LSB NRW finden Sie alle Projekte des Landesaktionsplans sowie die Förderbedingungen und Bewerbungsformate.
Mitgliederzahlen melden und Fördermittel für 1000x1000 und Förderung der Übungsarbeit beantragen!
Newsletter LSB NRW vom 13.02.2026
Noch bis zum 17. März 2026 können die aktuellen Mitgliederzahlen an den Landessportbund NRW übermittelt werden. Die wichtigsten Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst. Nach erfolgter Meldung können Sie seit dem 09. Februar 2026 die „Förderung der Übungsarbeit“ und eine Förderung aus dem Landesprogramm „1000×1000 – Anerkennung für den Sportverein“ beantragen. Der Andrang auf 1000×1000 ist groß und es sind nur noch wenige Anträge verfügbar. Was genau dahinter steckt und welche Voraussetzungen gelten, lesen Sie auf der Website des LSB NRW.
Ein neues J-Team gründen und ein Starterpaket erhalten
Newsletter LSB NRW vom 13.02.2026
Auf der Suche nach Nachwuchs im Ehrenamt? Dann sprechen Sie in Ihrem Sportverein mindestens vier Jugendliche im Alter von 13-26 Jahren an, die bereits erste Aufgaben übernehmen (sollen) und gründen ein J-TEAM (Jugendteam). Beantragen Sie anschließend für den Nachwuchs ein kostenloses und unverbindliches J-TEAM Starterpaket! Damit können Sie nicht nur neue Ehrenamtliche motivieren, sich zu engagieren, sondern fördern auch junge Engagierte, die bereits aktiv sind.
„Ehrentag 2026 – Für dich. Für uns. Für alle."
Newsletter LSB NRW vom 13.02.2026
Am 23. Mai 2026 findet erstmals der bundesweite Ehrentag statt. Anlässlich des 77. Geburtstags des Grundgesetzes ruft Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier dazu auf, Ehrenamt, Gemeinschaft und Demokratie zu feiern. Vereine sind eingeladen, im Aktionszeitraum vom 16. bis 31. Mai ihr Ehrenamt sichtbar zu machen. Ob Vereinsfeste, Schnuppertrainings oder Aufräumaktion, im Mittelpunkt stehen Begegnung und gemeinsames Tun. Seien Sie dabei und zeigen, was Gemeinschaft im Sport bedeutet., Nutzen Sie die Hashtags #EHRENTAG und #SPORTEHRENAMT und gestalten die bundesweite Bewegung aktiv mit!
meinVereinstalk.nrw: Neue digitale Informationsreihe für Vereinsverantwortliche
Newsletter LSB NRW vom 13.02.2026
Mit der neuen digitalen Informationsreihe „meinVereinstalk.nrw“ lädt meinsportnetz.nrw Engagierte ein, jeden 1. Donnerstag im Monat ab 17:30 Uhr praxisnahes Wissen für die tägliche Vereinsarbeit zu erwerben. In kompakt gestalteten Online‑Sessions mit 2–4 Lerneinheiten (auch zur Lizenzverlängerung) werden aktuelle und relevante Themen des Vereinsmanagements aufgegriffen – mal lehrend, mal informierend, immer praxisrelevant. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung über meinsportnetz.nrw ist erforderlich. Zum Start der Reihe informieren wir über zentrale Förderprogramme für Sportvereine in NRW. Erfahren Sie kompakt und praxisnah, wie sie Ihren Verein durch verschiedene Programme fördern lassen können.
Für Vereine geöffnet: Der Schutzkonzeptgenerator
Newsletter LSB NRW vom 13.02.2026
Der Schutzkonzeptgenerator des LSB NRW steht ab sofort allen Sportvereinen in NRW zur Verfügung. Das Online-Tool bietet praxisnahe Leitfäden, Reflexionsfragen, Tipps und Mindeststandards und erleichtert insbesondere die Risikoanalyse sowie den Schreibprozess. So können Vereine auch mit begrenzten Ressourcen gezielt präventiv handeln und ihre Handlungssicherheit stärken.
Steueränderungsgesetz entlastet das Ehrenamt
Newsletter LSB NRW vom 15.01.2026
Ab dem 1. Januar 2026 treten zahlreiche Änderungen in Kraft, die vor allem Sportvereine und ehrenamtlich Engagierte entlasten und stärken sollen. Ziel ist es, das Ehrenamt attraktiver zu machen, Bürokratie abzubauen und Vereinen mehr finanziellen Spielraum zu geben. Was neu geregelt wird, kann auf VIBSS-Online eingesehen werden.
Steigerung des Mindestlohns und der Minijobgrenze
Newsletter LSB NRW vom 15.01.2026
Der gesetzliche Mindestlohn ist am 01. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde gestiegen. Ein Jahr später, zum 01. Januar 2027, erfolgt eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro. Diese Änderungen betreffen alle Arbeitnehmer*innen, also auch Mini- und Midijobber*innen. Die Mindestlohnkommission hatte die Erhöhungen im Juni 2025 vorgeschlagen, anschließend hat die Bundesregierung sie per Verordnung beschlossen. Seit Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze der Minijobs dynamisch und orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn. Wenn sich der Mindestlohn erhöht, steigt automatisch auch die Minijob-Grenze. So wird sichergestellt, dass die Arbeitszeit bei einem höheren Stundenlohn nicht gekürzt werden muss.
Webinar: Von Vorbildern lernen - Nachhaltigkeit im Sportverein voranbringen
Newsletter LSB NRW vom 15.01.2026
Sport bringt Nachhaltigkeit voran – durch das eigene Handeln sowie durch die Möglichkeit, Menschen für den Wandel zu begeistern! Vereine aus NRW, die dies bereits vorbildlich umsetzen, konnten sich 2025 für das WestDerby Zukunft bewerben. Die Finalisten beider Wettbewerbskategorien stellen ihre prämierten Aktivitäten in diesem kostenlosen Webinar am 23. Februar 2026 von 17:30-19:30 Uhr vor. Mit dabei sind: DJK Ruhrwacht, SV Westfalen Dortmund, TSV GWD Minden und der VfL Bochum. Der Termin bietet somit die Gelegenheit, von Gewinner*innen zu lernen und sich Inspirationen für die eigene nachhaltige Vereinsarbeit zu holen. Mit Impulsen aus dem Forschungsprojekt „Breitensport, Umwelt & Nachhaltigkeit“ sowie vom Landessportbund NRW werden weitere Startpunkte für Sportvereine, die ins Thema einsteigen möchten, sowie Tipps für Fortgeschrittene, die ihr Handeln aufs nächste Level bringen wollen, geboten.
GEMA und Deutscher Olympischer Sportbund gemeinsam für Sport und Musik
Newsletter LSB NRW vom 14.11.2025
Gute Nachrichten für Deutschlands Sportvereine: Die GEMA und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) haben sich nach intensiven Verhandlungen auf eine Fortführung des bestehenden Pauschalvertrages zur Musiknutzung in Sportvereinen geeinigt. Damit können Sportvereine auch zukünftig Musik einfach und rechtssicher einsetzen. Der Pauschalvertrag hat eine lange Laufzeit bis 2029 und stellt sicher, dass Musikschaffende für ihre Werke angemessen vergütet werden.
Mythen im Spendenrecht
Newsletter LSB NRW vom 14.11.2025
Viele Vereine in Deutschland freuen sich über eine Unterstützung ihrer Arbeit durch Geld- oder Sachspenden. Für Spenden dürfen Vereine eine Spendenbescheinigung ausstellen – der korrekte Begriff lautet „Zuwendungsbestätigung“. Mit der Spendenbescheinigung kann die spendende Person oder Organisation die Zuwendung von den Einkünften absetzen. Damit alles korrekt läuft, gibt es im Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht klare Regeln, die Vereine beachten müssen. Vermeintliche Gewissheiten („das haben wir immer so gemacht“) entpuppen sich bei näherem Hinsehen als Mythen, also Aussagen, die sich zwar hartnäckig halten, die aber schlicht falsch sind.
"Neues Jahr, neue Regeln: Was Vereine jetzt wissen sollten"
Newsletter LSB NRW vom 14.11.2025
Zum Jahreswechsel treten wieder einige rechtliche, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Änderungen in Kraft, die auch Sportvereine betreffen können. Das digitale Online-Seminar des LSB NRW bietet einen kompakten Überblick über aktuelle Anpassungen und zeigt auf, welche angekündigten Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht tatsächlich umgesetzt wurden.
Neue Standards für sichere Sportstätten
Newsletter LSB NRW vom 15.09.2025
Mit der neuen DIN TS 79183 gibt es erstmals ein einheitliches Regelwerk für Inspektionen von Sportstätten, Sportgeräten und Sportschutzausrüstungen. Vereine erhalten damit eine klare Orientierung, um Unfälle zu vermeiden, Haftungsrisiken zu reduzieren und die Sicherheit im Sport zuverlässig zu gewährleisten. Was genau zu tun und für wen die Norm gedacht ist, kann auf VIBSS-Online nachgelesen werden.
Geplante Neuerungen für Sportvereine und Ehrenamtliche ab 2026
Newsletter LSB NRW vom 15.10.2025
Die Bundesregierung hat einen Entwurf für das Steueränderungsgesetz 2025 vorgelegt, der ab dem 1. Januar 2026 zahlreiche Verbesserungen für Sportvereine und ehrenamtlich Engagierte bringen könnte. Noch ist nichts beschlossen – Bundestag und Bundesrat müssen im Herbst 2025 final entscheiden. Die geplanten Verbesserungen im Überblick und was das für Vereine bedeutet, lesen Sie auf VIBSS-Online.
ImPulsRuhr: Förderung für Sportvereine im Ruhrgebiet
Newsletter LSB NRW vom 15.09.2025
Die Krupp-Stiftung startet mit ImPulsRuhr ein neues Förderprogramm in Höhe von 1,5 Mio. €. Ab dem 15. September 2025 können auch Sportvereine Projektanträge einreichen. Gefördert werden neue Ideen, die den Wandel in der Region voranbringen – von Sport über Bildung bis Kultur. Pro Projekt können zwischen 1.000 und 20.000 € beantragt werden, bei Kooperationen sind bis zu 30.000 € möglich.
Kostenfreies Fortbildungsprogramm "Ehrenamt 2.0" für Vereine gestartet
Newsletter LSB NRW vom 15.09.2025
Wie wird der Verein sichtbarer, transparenter, organisierter? Wie findet man Lösungen für den Vereinsalltag, von Mitgliederschwund bis zum Digitalisierungsstress, vom Vereinsmanagement bis zu Social Media? Dazu ist das vom Land NRW unterstützte kostenfreie digitale Fortbildungsprojekt „Ehrenamt 2.0“ gestartet. Bei dem seit 2023 erfolgreich durchgeführten Angebot handelt es sich um ein Gesamtpaket aus Online-Workshops, Ideencamps und Vereins-Coachings. Engagierte und Vereine erhalten durch die Landesunterstützung Ideen und Werkzeuge, die ihnen den Vereinsalltag erleichtern.
Das Fortbildungsangebot ist Teil der in 2021 durch die Landesregierung beschlossene Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen.
Gemeinnützige Vereine und das Transparenzregister
Newsletter LSB NRW vom 10.07.2025
Zur Bekämpfung der Geldwäsche hat der Gesetzgeber das Transparenzregister eingerichtet. Neu ist die Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine seit 2024. Doch wie kann es nun sein, dass Sportvereine trotzdem Gebührenrechnungen vom Transparenzregister erhalten? Auf VIBSS-Online stellt das VIBSS-Team ein aktualisiertes FAQ zur Verfügung.
Neues DOSB-Tool: Diversity-Check für Sportvereine und -verbände
Newsletter LSB NRW vom 10.07.2025
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) stellt mit dem Diversity-Check ein neues, praxisnahes Online-Tool zur Verfügung, mit dem Sportvereine und -verbände ihre Strukturen und Angebote auf Vielfalt und Teilhabe überprüfen können. Anhand konkreter Fragen in vier Themenfeldern – Sportangebote für alle, Vielfalt in Haupt- und Ehrenamt, Rahmenbedingungen für Vielfalt und Veranstaltungen für alle – können sie ihren Status quo reflektieren und Entwicklungspotenziale erkennen. Die Auswertung liefert praxisnahe Impulse, hilfreiche Tipps und gute Beispiele aus dem Vereinsleben.
Ausschluss aus dem Verein
Newsletter LSB NRW vom 16.06.2025
Der Ausschluss durch den Verein ist immer als letztes Mittel der Wahl und nach vorheriger Durchführung anderer Maßnahmen zu wählen. Wenn das Verhalten des Mitglieds allerdings so schwerwiegend ist, dass ein Festhalten an der Mitgliedschaft für den Verein nicht mehr zumutbar ist, stellt sich für die Mitglieder des Vereins, insbesondere den Vereinsvorstand, die Frage nach der ordnungsgemäßen Durchführung des Ausschlussverfahrens. Die Frage stellt sich sowohl im Hinblick auf die rechtlichen als auch die praktischen Aspekte. Ziel ist ein fairer Ablauf des Verfahrens.
Vereinsschädigung mit Konsequenzen
Newsletter LSB NRW vom 15.05.2025
Unter vereinsschädigendem Verhalten lassen sich Handlungen einordnen, die sowohl dem Ansehen des Vereins schaden als auch die finanzielle und somit wirtschaftliche Lage des Vereins gefährden. Geld zu entwenden oder Mitglieder zu mobben sind nur einzelne Möglichkeiten dem Verein einen Schaden zuzufügen. Welche Fallgruppen beispielsweise noch zur Vereinsschädigung führen, welche Auswirkungen dies auf den Verein hat und insbesondere welche Konsequenzen dies nach sich zieht, wird auf VIBSS-Online näher erläutert.
Onlinetool für virtuelle Abstimmungen
Newsletter LSB NRW vom 10.04.2025
Die digitale Umsetzung von Mitgliederversammlungen bzw. Abstimmungen ist zu einem wichtigen Faktor geworden. Zu diesem Zweck haben der Landessportbund NRW und die Sportjugend NRW das Onlinetool mit dem Namen votesUP! erstmalig im Jahr 2021 angemietet und allen Mitgliedsorganisationen und Sportvereinen in Nordrhein-Westfalen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Das Tool bietet die Möglichkeit, alle Formen von Abstimmungen online durchzuführen und auszuwerten. Weiterhin berücksichtigt es Stimmenbündelungen und kann sowohl offene als auch geheime Abstimmungen durchführen. Die Vereinbarungsverlängerung gilt bis Ende des Jahres 2025.
ARAG Sportversicherung
Die Sportvereine sind mit ihren Mitgliedern über den jeweiligen Sportversicherungsvertrag bei der ARAG versichert. Darüber hinaus bietet die ARAG sportspezifische Zusatzversicherungen für den Vereinsbetrieb für ein aktives und sorgenfreies Vereinsleben. Das Versicherungsbüro hat seinen Sitz ebenfalls beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V und bietet kostenfreie Beratungstermine – auch in virtueller Form – an.
Aktuelle Themen
Unter ‚Aktuelle Themen‘ sind die wichtigsten Neuigkeiten für (Tanz)sportvereine aus den Newslettern der ARAG zusammengestellt. Die Auswahl wird regelmäßig aktualisiert.
Digitale Vereinsverwaltung leicht gemacht
ARAG Sport-Newsletter vom 22.01.2026
Digitale Vereinsverwaltung hilft Sportvereinen, Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Abläufe übersichtlicher zu gestalten. Über zentrale Mitgliederportale lassen sich Mitgliederdaten, Beiträge, Kommunikation und Dokumente effizient organisieren. Moderne Vereinssoftware spart Zeit, minimiert Fehler und stärkt die Transparenz. Lernen Sie bewährte Tools kennen und erfahren, wie Sie digital und DSGVO-konform handeln, um sensible Mitgliedsdaten zu schützen und rechtliche Risiken zu vermeiden.
Urheberrecht verstehen: So schützen sich Vereine vor teuren Fehlern
ARAG Sport-Newsletter vom 22.01.2026
Die Nutzung von Bildern oder Fotos ohne Erlaubnis oder Lizenz kann für Vereine richtig teuer werden – einschließlich Schadensersatzforderungen und Rechtsanwaltskosten – und kann sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dabei ist es heute – dank KI – leichter denn je, die Werke aufzuspüren. Die Praxisfälle der ARAG zeigen, dass selbst kleine Verstöße wie Weihnachtsgrüße oder Webseitenbilder zu hohen Forderungen führen können. Erfahren Sie, wie die ARAG Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung half und was Sie tun können, damit dies nicht nötig wird.
Steuern im Verein: Was ist die Sphärenzuordnung?
ARAG Sport-Newsletter vom 22.01.2026
Schon mal etwas von Sphärenzuordnung gehört? Wenn Sie mit Steuern im Verein zu tun haben, kennen Sie den sperrigen Fachbegriff sicher. Allen anderen erkläret die ARAG gerne, was sich dahinter verbirgt. Erfahren Sie auch, was in 2026 neu zu beachten ist.
Das plant der Gesetzgeber für 2026: Entlastung des Ehrenamtes und gemeinnütziger Vereine
ARAG Sport-Newsletter vom 17.12.2025
Bundesregierung und Gesetzgeber beabsichtigen, das Ehrenamt und gemeinnützige Vereine noch besser zu entlasten. Folgende Änderungen hat der Bundestag bereits beschlossen. Sie treten am 1. Januar 2026 in Kraft, wenn sie am 19. Dezember vom Bundesrat bestätigt werden.
• Anhebung der Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro auf 3.300 Euro und der Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 960 Euro
• Anhebung der Grenze, bis zu der gemeinnützige Vereine von der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung befreit sind, von derzeit 50.000 Euro auf 100.000 Euro
• Anhebung der Besteuerungsgrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 45.000 Euro auf 50.000 Euro
• Der Betrieb von Photovoltaikanlagen soll unschädlich für die Gemeinnützigkeit sein und E-Sport als gemeinnützig anerkannt werden.
Schnee am Vereinsheim: Wer muss räumen?
ARAG Sport-Newsletter vom 17.12.2025
Weiße Weihnachten steht bei vielen auf der Wunschliste. Leider macht die glitzernde Pracht auch etwas Arbeit. Denn die Räumpflicht kann von der Gemeinde über Eigentümer bis hin zu Vereinen als Mieter weitergegeben werden. Was Vereine dabei beachten müssen, welche Räum- und Streuzeiten gelten und womit gestreut werden darf, steht in unserem Ratgeber. Wir wünschen eine unfallfreie und schöne Winterzeit.
Kassenprüfung im Verein
ARAG Sport-Newsletter vom 17.12.2025
Alle Jahre wieder sollten in Sportvereinen die Finanzen unter die Lupe genommen werden. Dazu dient die Kassenprüfung. Der von der Mitgliederversammlung gewählte Kassenprüfer kontrolliert die Kassenbücher und Bargeldbestände. Er checkt die Belege, Rechnungen und Mitgliederzahlungen. Unsere Tipps und Checklisten helfen dabei.
Datenschutz im Verein
ARAG Sport-Newsletter vom 17.12.2025
In Ihrem Verein verarbeiten Sie zahlreiche personenbezogene Daten und müssen dabei die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) strikt einhalten. In unserem aktuellen Ratgeber sagen wir Ihnen, welche das sind, wie Sie ein sogenanntes Verarbeitungsverzeichnis erstellen und ob Sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen. Das alles kompakt und verständlich.
333 Millionen Euro für sanierungsbedürftige Sportstätten: Jetzt kümmern!
ARAG Sport-Newsletter vom 18.11.2025
Der Bund hat 333 Millionen Euro zur Sanierung kommunaler Sportstätten bereitgestellt. Vereine können keine Förderung beantragen, aber die Kommune kann das tun und die Zuwendung an sie weiterleiten. Wer also ein geeignetes Projekt hat, sollte sich dort melden. Abgabefrist für die Kommunen ist der 15. Januar 2026. Was bei einer Sanierung oder einem Neubau von Sporthallen und Außenanlagen grundsätzlich zu beachten ist, steht in unserem frisch renovierten Ratgeber. Dort erfahren Sie auch alle Details zur neuen Förderung des Bundes.
Bußgelder vom Gericht für Ihre Vereinskasse
ARAG Sport-Newsletter vom 18.11.2025
Was viele Vereine nicht wissen: Gerichte oder Staatsanwaltschaften können bei Strafverfahren beschließen, dass Angeklagte eine Geldauflage an eine gemeinnützige Organisation zahlen müssen. Sichern Sie sich dieses Geld für Ihre Vereinskasse. Wie einfach das geht, steht unter anderem in unserem Artikel zur Vereinsförderung.
Brandschutz: Wie sicher ist Ihre Sportstätte wirklich?
ARAG Sport-Newsletter vom 18.11.2025
Kabelsalat, blockierte Fluchtwege oder alte Steckdosen – schon kleine Risiken können große Folgen haben. Regelmäßige Brandschutzbegehungen und einfache Vorsichtsmaßnahmen erhöhen die Sicherheit im Verein deutlich. Wir sagen Ihnen ganz praktisch, worauf es ankommt, was zu tun ist und wer die Verantwortung trägt.
Wichtig für Kassenwarte: Verpflichtender IBAN-Check ab Oktober 2025
ARAG Sport-Newsletter vom 24.09.2025
Ab dem 9. Oktober 2025 wird im Euro-Zahlungsverkehrsraum ein verpflichtender IBAN-Check eingeführt. Banken und Zahlungsdienstleister müssen vor Überweisungen den Empfängernamen mit der IBAN abgleichen, um Betrug und Fehler zu vermeiden. Was das für Kassenwarte und Schatzmeister bedeutet und wann sie sogar haften müssen, steht in unserem Ratgeber rund ums Vereinskonto.
Vereinsfinanzen im Fokus: Mitgliedsbeitrag, Aufnahmegebühren & Co.
ARAG Sport-Newsletter vom 24.09.2025
Wie hoch dürfen Mitgliedsbeiträge sein? Wie erhöht man sie korrekt? Was muss man bei Aufnahmegebühren und Umlagen beachten. Wir beantworten Fragen wie diese in unserem Ratgeber und erklären auch den Unterschied zwischen echten und unechten Mitgliedsbeiträgen.
Weitere Informationen
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Fragen zum Thema "Vereinsmanagement"?
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