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Aktivensprecher*in-Wahl
Liebe Aktive,hiermit rufe ich Sie auf, sich an der Aktivensprecher*in-Wahl zu beteiligen. Gemäß § 17 der TNW-Satzung tritt der/die Aktivensprecher*in für die Belange der Leistungssportler*innen im Ausschuss für Leistungssport ein. Der/die Aktivensprecher*in wird für drei Jahre gewählt.