Hö­he­re Pau­scha­len für eh­ren­amt­li­che Tä­tig­kei­ten – Änderungen in 2021

Hö­he­re Pau­scha­len für eh­ren­amt­li­che Tä­tig­kei­ten – Änderungen in 2021

Gute Nachricht für gemeinnützige Sportvereine: Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2020 zahlreiche Entlastungen für gemeinnützige Vereine beschlossen.

Die Änderungen im Überblick:

  • Anhebung des Übungsleiter-Freibetrages von 2.400 € auf 3.000 €
  • Anhebung des Ehrenamts-Freibetrages von 720 € auf 840 €
  • Anhebung der Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 € auf 45.000 €
  • Anhebung der Kleinbetragsspende von 200 € auf 300 €
  • Aufhebung der Pflicht, zufließende Mittel zeitnah verwenden zu müssen, soweit die jährlichen Einnahmen 45.000 € nicht übersteigen

Die Änderungen treten zum 01.01.2021 in Kraft.

Detaillierte Informationen dazu finden Sie im »Vereinsportal VIBSS Online.

Quelle: LSB-NRW

Veröffentlicht von Redaktion

Letzte Änderung: 3. Februar 2021, 11:31 Uhr

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