Klarstellung zur Vergütung von Turnierleitung und Wertungsgericht sowie DTSA-Abnahmen im Jahr 2022

Klarstellung zur Vergütung von Turnierleitung und Wertungsgericht sowie DTSA-Abnahmen im Jahr 2022

Bislang war die Vergütung von Turnierleitung und Wertungsgericht auf Turnieren im TNW sowie die Vergütung bei DTSA-Abnahmen in der Finanz- und Gebührenordnung des TNW geregelt. Auf dem diesjährigen Verbandstag wurde eine neu gefasste Finanz- und Kostenordnung beschlossen, die mittlerweile Gültigkeit erlangt hat und im Download-Bereich unserer Webseite veröffentlicht wurde. Die Abschnitte zur Vergütung wurden in der Neufassung entfernt, da in dieser Ordnung ausschließlich Ansprüche zwischen dem TNW und seinen Mitgliedern zu regeln sind.

Die Vergütung auf vom TNW ausgeschriebenen Turnieren wird seit zwei Jahren in der Ausschreibung dieser Turniere vorgegeben. Dies betrifft insbesondere Landesmeisterschaften und NRW-Pokale. Mit der Bewerbung um diese Turniere stimmen die Ausrichter den Bedingungen in den Ausschreibungen zu. Der TNW wird ähnliche Mechanismen auch für alle weiteren offenen Turniere im TNW einrichten. Bindend sind dann immer die Bedingungen, die der Ausrichter bei Genehmigung der Turnierveranstaltung akzeptiert hat. Zur Übersicht wurde im Download-Bereich unter Leistungssport ein Informationsblatt eingestellt, welches die Vergütung auf den unterschiedlichen Turnieren im TNW für das Jahr 2022 zusammenfasst. Für das Jahr 2023 wird rechtzeitig eine Aktualisierung veröffentlicht werden.

Die Vergütung bei DTSA-Abnahmen im Jahr 2022 wurde im Download-Bereich unter Breitensport veröffentlicht. Auch hier wird es gegebenenfalls eine Aktualisierung für das Jahr 2023 geben.

Direkt zu den angesprochenen Informationen geht es mit den folgenden Links:

Vergütung bei Turnieren
Vergütung bei DTSA-Abnahmen

Veröffentlicht von Benjamin Hirsch

Letzte Änderung: 15. September 2022, 08:22 Uhr

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