Sportverwaltung

Auslandsstarts sind laut TSO (Abschnitt E, Absatz 3) genehmigungspflichtig.

Paare in Einzelwettbewerben können gemäß Turnier- und Sportordnung auf Antrag durch den DTV-Sportwart, nach Befürwortung durch den Landestanzsportverband (LTV), in niedrigere Startklassen zurückgesetzt werden.

Tänzerische Darbietungen von Paaren, Solisten, Duos, Gruppen und Formationen, die außerhalb eines Turnieres vorgeführt werden, sind genehmigungspflichtig.

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