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Corona-Update: Teilnehmergrenze für Kontaktsport von 10 auf 30 erhöht
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die ab 15. Juli 2020 gültig ist. Die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs ohne Mindestabstand während der Sportausübung ist dann mit bis zu 30 Personen zulässig, sofern die einfache Rückverfolgbarkeit sichergestellt wird.