Im November kein Sport in den Vereinen
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in der ab dem 2. November 2020 gültigen Fassung veröffentlicht. Daraus ergibt sich, dass ab Montag, 2. November 2020 jegliche Sportausübung in den Vereinen mindestens bis einschließlich zum 30. November 2020 verboten ist. Die einzige Ausnahme