Die TNW-Sportwartin ruft alle Amateursportler*innen auf, sich an der Wahl des/der Aktivensprecher*in zu beteiligen. Es gilt die aktuelle Wahlordnung, die am 8. Juni 2023 in Kraft getreten ist.
Das TNW-Präsidium hat auf der Sitzung vom 21. Oktober 2024 den Wahlausschuss, der aus Nicole Schey, Dagmar Stockhausen und Jeannette Seydich besteht, per Beschluss bestimmt.
Der Wahlausschuss eröffnet mit dieser Bekanntmachung (Wahlaufruf), dass eine Aktivensprecher*innenwahl zu erfolgen hat und veröffentlicht die nachfolgenden Fristen für diese Wahl:
06.01.2025 Wahlaufruf
03.02.2025 Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge
10.02.2025 Veröffentlichung der Kandidat*innenliste auf der TNW-Website
10.02.2025 Beginn der Stimmabgabe
10.03.2025 Ende der Stimmabgabe
19.06.2025 Verbandstag
Die Amtszeit des/der Aktivensprecher*in beginnt mit dem Ablauf des der Wahl folgenden ordentlichen Verbandstags und endet mit dem Ablauf des ordentlichen Verbandstags im dritten Kalenderjahr der Amtszeit. Die voraussichtliche Amtszeit wird also den Zeitraum 2025 bis 2028 betreffen.
Aufruf zur Benennung von Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge können ab sofort bis zum 03.02.2025 erfolgen. Jeder Wahlvorschlag darf eine zu wählende Person enthalten. Er ist per Email an die Geschäftsstelle (geschaeftsstelle@tnw.de) mit dem Betreff „Wahlvorschlag“ zu senden. Die Geschäftsstelle fragt per E-Mail bei der vorgeschlagenen Person nach, ob sie sich zur Wahl stellt.
Wählbar sind natürliche Personen, die die Wahlberechtigung haben und sie spätestens am letzten Tag des Ablauf s der Wahlfrist volljährig sind. Nicht wählbar sind Personen, die im TNW ein anderes Wahlverbandsamt bekleiden. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Nach Fristablauf am 03.02.2025 übermittelt die Geschäftsstelle unverzüglich die Wahlvorschläge dem Wahlausschuss.
Die Veröffentlichung der Kandidat*innenliste erfolgt bis zum 10.02.2025 auf der TNW-Website. Es erfolgt so dann der Beginn der Stimmabgabe. Hierzu versendet der Wahlausschuss über die Geschäftsstelle des TNW an alle Wahlberechtigten an die in der elektronischen Sportverwaltung (ESV) hinterlegte E-Mail-Adresse die Zugangsdaten zum Wahlportal für die elektronische Wahl.
Aus diesem Grund bitten wir alle Amateursportler*innen zu überprüfen, ob in der ESV eine gültige personalisierte E-Mail-Adresse hinterlegt ist.
Weitere Informationen:
tnw.de – Sport – Aktivensprecher*in