Auszahlungen an Wertungsgericht und Turnierleitung im 1. HJ 2024

Auszahlungen an Wertungsgericht und Turnierleitung im 1. HJ 2024

Das Wichtigste zuerst: Ab dem 01.01.2024 müssen alle Auszahlungen an Wertungsgericht und Turnierleitung unbar erfolgen. Auszahlungen mit Bargeld sind unzulässig. Die ausrichtenden Vereine und alle Lizenzinhaber im TNW wurden hierüber informiert. Ausrichtende Vereine haben dies außerdem in den Turniervergaben ab 2024 verpflichtend akzeptiert.

Die nun bis zum 30.06.2024 gültige Regelung ist im Download-Bereich veröffentlicht und unter folgendem Link direkt abrufbar:

Vergütung Wertungsgericht und Turnierleitung

Für das 2. Halbjahr 2024 ist eine verschlankte Regelung in Planung. Sie wird derzeit unter der Mitwirkung von Lizenzinhabern entwickelt und zu gegebener Zeit veröffentlicht.

Veröffentlicht von Benjamin Hirsch

Letzte Änderung: 11. Januar 2024, 14:45 Uhr

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