Auszahlungen an Wertungsgericht und Turnierleitung im 1. HJ 2024
Das Wichtigste zuerst: Ab dem 01.01.2024 müssen alle Auszahlungen an Wertungsgericht und Turnierleitung unbar erfolgen. Auszahlungen mit Bargeld sind unzulässig. Die ausrichtenden Vereine und alle Lizenzinhaber im TNW wurden hierüber informiert. Ausrichtende Vereine haben dies außerdem in den Turniervergaben ab 2024 verpflichtend akzeptiert. Die nun bis zum 30.06.2024 gültige Regelung