Coronaschutzverordnung – gültig ab 8. März 2021

Coronaschutzverordnung – gültig ab 8. März 2021

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung aktualisiert, die ab dem 8. März 2021 wirksam wird. Unter freiem Himmel ist Sport unter Einhaltung besonderer Regelungen zulässig. In unseren Vereinen (in geschlossenen Räumlichkeiten) ist Sport auch weiterhin verboten!

In der aktuellen Fassung betreffen die weiteren Erleichterungen auch nur den Freiluftsport. Daraus ergibt sich, dass auch weiterhin jegliche Sportausübung in unseren Vereinen (in geschlossenen Räumlichkeiten) verboten ist. Die neue Verordnung gilt grundsätzlich bis zum 28. März 2021.

Das Training an den nordrhein-westfälischen Landesleistungsstützpunkten des TNW in der Sportart Tanzen, jedoch nur für von diesen zu betreuende Athleten, d. h. ausschließlich für Paare der Landes- und Bundeskader, ist auch weiterhin möglich.

Je nach Infektionsentwicklung soll die Verordnung am 22. März 2021 neu evaluiert und ggf. bereits dann durch weitere Öffnungen, u. a. des kontaktfreien Sports im Innenbereich, geändert werden.

Weitere Informationen sind auf der Corona-Sonderseite zu finden: HIER KLICKEN

Veröffentlicht von Andreas Picker

Letzte Änderung: 5. März 2021, 12:39 Uhr

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