Coronaschutzverordnung in der ab dem 11. Mai 2020 gültigen Fassung verfügbar
Nachdem die aktualisierte Coronaschutzverordnung auch am späten Freitagabend (08.05.2020) noch nicht vorlag, wurde die ab dem 11. Mai 2020 gültige Fassung in den frühen Morgenstunden des Samstages (09.05.2020) von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. In der nun veröffentlichten Fassung der Coronaschutzverordnung regelt der § 9 den Bereich Sport. Es heißt dort: