
Kurzupdate zu der ab dem 11. Mai 2020 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung
Das TNW-Präsidium konnte heute in Erfahrung bringen, dass Tanzsport ab dem 11. Mai 2020 auch in unseren Vereinen betrieben werden kann, soweit sich die nicht-kontaktfreie Ausübung auf einen festen Tanzpartner beschränkt und im Übrigen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist. Um unsere Mitgliedsvereine bestmöglich unterstützen zu können,