Kurzupdate zu der ab dem 11. Mai 2020 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung

Kurzupdate zu der ab dem 11. Mai 2020 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung

Das TNW-Präsidium konnte heute in Erfahrung bringen, dass Tanzsport ab dem 11. Mai 2020 auch in unseren Vereinen betrieben werden kann, soweit sich die nicht-kontaktfreie Ausübung auf einen festen Tanzpartner beschränkt und im Übrigen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist.

Um unsere Mitgliedsvereine bestmöglich unterstützen zu können, ist das TNW-Präsidium bemüht, noch am morgigen Sonntag eine Handreichung sowie weitere Informationen zur Verfügung zu stellen.

Veröffentlicht von Andreas Picker

Letzte Änderung: 10. November 2020, 10:36 Uhr

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