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„Extra-Zeit für Bewegung“ und „Schulsportgemeinschaften“ Mit dem Programm „Extra-Zeit für Bewegung“ hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW ein Budget von 4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Am 29.08.2022 fand ein virtuelles Treffen zum Thema „Energiekrise“ statt. An dem Austausch nahmen VertreterInnen aus 13 Vereinen teil. Ebenfalls konnten wir Benjamin Höfer vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB) in der Runde begrüßen.
Der Deutsche Tanzsportverband (DTV) hat die Ausschreibungen für die Schulsport- und Kindergartenpreise Tanzsportbetonte Schule, Schulsportbetonter Verein, Tanzbetonter Kindergarten und Kindergartenbetonter Verein veröffentlicht.
Erstmalig wird der Förderpreis „Inklusion“ ausgeschrieben. Um die Inklusion durch und im Tanzsport zu unterstützen, können sich Vereine mit Projekten, in denen Tänzer*innen mit und ohne Handicap tanzen, um den Förderpreis „Inklusion“ bewerben. Tanzen ist eine der inklusivsten Sportarten – jeder kann tanzen.
Alle Mitgliedsvereine des Tanzsportverbandes Nordrhein-Westfalen e.V., die sich im Kalenderjahr 2022 in der Zusammenarbeit mit Schulen oder Kindertagesstätten engagieren, können sich mit ihren Kooperationsprojekten bis zum 01. 12.2022 um die Förderpreise „Vereine und Schulen arbeiten zusammen“ und „Vereine und Kindertagesstätten arbeiten zusammen“ bewerben.
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW hat dem LSB NRW ein Budget von 2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um ein entsprechendes Förderprogramm für seine Mitgliedsorganisationen und Sportvereine umzusetzen.
Alle Mitgliedsvereine des Tanzsportverbandes Nordrhein-Westfalen e.V., die sich im Kalenderjahr 2021 in der Zusammenarbeit mit Schulen oder Kindertagesstätten engagieren, können sich mit ihren Kooperationsprojekten bis zum 01.12.2021 um die Förderpreise „Vereine und Schulen arbeiten zusammen“ und „Vereine und Kindertagesstätten arbeiten zusammen“ bewerben.
Alle Mitgliedsvereine des TNW sind auch Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen und somit über die ARAG Sportversicherung umfassend abgesichert. Die ARAG informiert über eine Erweiterung der Sport-Unfallversicherung, die während der Corona-Pandemie gilt.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in der ab dem 01. Dezember 2020 gültigen Fassung veröffentlicht. Daraus ergibt sich, dass weiterhin jegliche Sportausübung in den Vereinen mindestens bis einschließlich zum 20. Dezember 2020 verboten ist. Die einzige Ausnahme bildet das Training an