
Ehrenkodex in der ESV anerkennen
Seit Ende Juni können Lizenzinhaber*innen den Ehrenkodex in der Elektronischen Sportverwaltung (ESV) selbstständig anerkennen.
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Seit Ende Juni können Lizenzinhaber*innen den Ehrenkodex in der Elektronischen Sportverwaltung (ESV) selbstständig anerkennen.

Kinder und Jugendliche in Bewegung bringen Im Rahmen der „Bewegungsoffensive 2023“ stellt die Landesregierung einmalig zusätzliche Mittel in Höhe von einer Million Euro für Projekte zur Verfügung, die Kinder und Jugendliche kurzfristig wieder in Bewegung bringen. Insgesamt können 100 bis 150 Projektideen mit einer einer Summe zwischen 2500€ und 10.000€

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung vom 26. Mai 2021 veröffentlicht. Sie beinhaltet in Abhängigkeit von den regionalen Inzidenzzahlen unter 100 ein dreistufiges Öffnungsmodell. Die einzelnen Mitgliedsvereine müssen also prüfen, in welcher der drei Inzidenzstufen sich die einzelnen Kreise und Städte in NRW befinden.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung aktualisiert, die ab dem 29. März 2021 wirksam wird. Unter freiem Himmel ist Sport unter Einhaltung besonderer Regelungen zulässig. In unseren Vereinen (in geschlossenen Räumlichkeiten) ist Sport auch weiterhin verboten!

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung aktualisiert, die ab dem 8. März 2021 wirksam wird. Unter freiem Himmel ist Sport unter Einhaltung besonderer Regelungen zulässig. In unseren Vereinen (in geschlossenen Räumlichkeiten) ist Sport auch weiterhin verboten!

Auch wenn die Sportwelt wegen der Corona-Pandemie aktuell pausiert, blickt das TNW-Präsidium mit viel Zuversicht in die Zukunft und hat die Beauftragung von Dr. Oliver Rehder als Landestrainer Standard beschlossen.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung aktualisiert, die ab dem 22. Februar 2021 wirksam wird. Unter freiem Himmel ist Sport allein, zu zweit oder mit eigenem Hausstand erlaubt. In unseren Vereinen (in geschlossenen Räumlichkeiten) ist Sport auch weiterhin verboten!

Alle Mitgliedsvereine des TNW sind auch Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen und somit über die ARAG Sportversicherung umfassend abgesichert. Die ARAG informiert über eine Erweiterung der Sport-Unfallversicherung, die während der Corona-Pandemie gilt.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in der ab dem 01. Dezember 2020 gültigen Fassung veröffentlicht. Daraus ergibt sich, dass weiterhin jegliche Sportausübung in den Vereinen mindestens bis einschließlich zum 20. Dezember 2020 verboten ist. Die einzige Ausnahme bildet das Training an

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in der ab dem 2. November 2020 gültigen Fassung veröffentlicht. Daraus ergibt sich, dass ab Montag, 2. November 2020 jegliche Sportausübung in den Vereinen mindestens bis einschließlich zum 30. November 2020 verboten ist. Die einzige Ausnahme